Kompetente rechtliche Begleitung bei Geburtsschaden

Anwalt für Geburtsschaden

  • Kompetente Vertretung bei Behandlungsfehlern
  • Rechtliche Beratung bei Behandlungsfehlern
  • Schnelle Terminvereinbarung
Ihre Gerechtigkeit nach ärztlichen Fehlern

Rechtliche Unterstützung bei Geburtsschäden

Als Anwalt für Geburtsschäden stehe ich an Ihrer Seite in einer schweren Phase Ihres Lebens. Typische Fragen beziehen sich darauf, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, wie dieser nachgewiesen werden kann und welche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen. 

Die Ansprüche bei einem nachgewiesenen Geburtsschaden können vielfältig sein und umfassen Schmerzensgeld, zukünftiger Verdienstausfall des Kindes, Behandlungs- und Therapiekosten, Pflegeaufwand, behindertengerechte Wohnraumanpassungen, Hilfsmittel sowie Fahrtkosten. Die Höhe hängt vom Schweregrad der Schädigung und den lebenslangen Beeinträchtigungen ab.

Detaillierte Leistungen im Bereich Geburtsschäden

Detaillierte Unterstützung in jedem Bereich

Medizinische Behandlungsunterlagen werden sorgfältig auf Auffälligkeiten, Unstimmigkeiten und dokumentarische Lücken geprüft, die Hinweise auf einen möglichen Behandlungsfehler liefern können. Im Fokus stehen dabei Abweichungen vom medizinischen Standard sowie etwaige Verstöße gegen Dokumentationspflichten.

Die rechtliche Bewertung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Beweislasterleichterungen im Arzthaftungsrecht (§ 630h BGB). Diese strukturierte Analyse bildet die Grundlage, um in einem nächsten Schritt gezielt medizinische Sachverständigengutachten einzuholen und die Anspruchsdurchsetzung fundiert vorzubereiten.

Im Rahmen der rechtlichen Beratung werden sämtliche Ansprüche infolge eines Geburtsschadens sorgfältig ermittelt. Dazu zählen unter anderem Behandlungskosten, Pflegeaufwand, behindertengerechte Wohnraumanpassungen, Fahrtkosten sowie zukünftige Erwerbseinbußen des Kindes.

Die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes bei Geburtsschäden wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und vergleichbarer Entscheidungen eingeschätzt. Ziel ist eine realistische und nachvollziehbare Anspruchshöhe, die außergerichtlich oder im Klageweg durchgesetzt werden kann.

Je nach Sachlage erfolgt die Geltendmachung gegenüber dem verantwortlichen Krankenhaus, dem Haftpflichtversicherer oder weiteren Beteiligten – stets mit dem Ziel, eine bestmögliche Lösung im Sinne des betroffenen Kindes zu erreichen.

Im Bereich der vorgeburtlichen Diagnostik kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Überwachung und Beurteilung des Gesundheitszustands des ungeborenen Kindes. Dazu zählen z. B. unzureichende CTG-Kontrollen, verspätete Reaktionen auf Risikokonstellationen oder das Unterlassen einer notwendigen Sectio.

Die medizinischen Unterlagen werden kritisch auf Hinweise geprüft, die auf einen vorgeburtlichen Überwachungsfehler hindeuten könnten. Dabei wird besonderes Augenmerk auf dokumentierte Entscheidungsprozesse und deren medizinische Plausibilität gelegt. Typische Verteidigungsansätze der Gegenseite – etwa die Berufung auf Risikoabwägungen oder unklare CTG-Befunde – werden im Rahmen der rechtlichen Argumentation gezielt aufgegriffen und entkräftet.

Diese strukturierte Herangehensweise ermöglicht eine fundierte Anspruchsbegründung – sowohl im außergerichtlichen Verfahren als auch im Prozess.

So funktioniert die Zusammenarbeit

Schritt 1: Vorprüfung

Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt eine erste juristische Vorprüfung auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Dabei wird geprüft, ob sich aus dem vorgetragenen Sachverhalt Anhaltspunkte für einen möglichen Behandlungsfehler im Rahmen der Geburt ergeben.

Schritt 2: Ausführliches persönliches Gespräch

In einem ausführlichen Gespräch analysiere ich mit Ihnen gemeinsam die relevanten medizinischen Unterlagen (z. B. Geburtsprotokolle, CTG, Mutterpass). Dabei erhalten Sie eine mündliche Einschätzung der rechtlichen Erfolgsaussichten sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Schritt 3: Klare Handlungs­empfehlung

Im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie mich mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen möchten. Bei Mandatsübernahme erfolgt eine strukturierte rechtliche Betreuung – einschließlich der Einholung medizinischer Gutachten und der Kommunikation mit Haftpflichtversicherern oder Gerichten.

Die Kanzlei Hofman

Über die Kanzlei Hofmann

Als spezialisierter Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Mannheim berate und vertrete ich Mandanten im Personenschadensrecht, insbesondere bei ärztlichen Behandlungsfehlern, Geburtsschäden und Verkehrsunfällen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Fällen aus dem Arzthaftungsrecht, bei denen medizinische Fehlbehandlungen zu schweren gesundheitlichen Folgen geführt haben.

Ich setze mich engagiert für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Haushaltsführungsschäden und Verdienstausfall ein – außergerichtlich wie gerichtlich. Ziel ist stets eine realistische, fundierte und nachhaltige Lösung im Sinne der Betroffenen.

Durch die persönliche und individuelle Betreuung stelle ich sicher, dass rechtliche Strategie und menschliche Begleitung Hand in Hand gehen – gerade in emotional belastenden Lebenssituationen wie nach einem Geburtsschaden oder schwerem Unfall.

Häufig gestellte Fragen

Die Verfahrensdauer hängt stark vom Einzelfall ab. Gerichtliche Verfahren können 2-4 Jahre dauern. Ich setze alles daran, unnötige Verzögerungen zu vermeiden, damit Ihr Kind schnellstmöglich die nötige Unterstützung erhält.

Für Schadensersatzansprüche gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des verantwortlichen Arztes/Krankenhauses. Bei Kindern beginnt diese Frist frühestens mit der Volljährigkeit. Dennoch sollte frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden, um wichtige Beweise zu sichern und keine Zeit zu verlieren.

Für Schadensersatzansprüche gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des verantwortlichen Arztes oder Krankenhauses. Bei Kindern beginnt diese Frist frühestens mit der Volljährigkeit. Dennoch ist frühzeitiges Handeln ratsam, da mit zunehmendem zeitlichen Abstand die Beweislage schwieriger wird und therapeutische Maßnahmen ungenutzt bleiben könnten.

Ich bin ausschließlich im Personenschadensrecht tätig, mit besonderem Schwerpunkt auf Geburtsschäden und ärztlichen Behandlungsfehlern. Die Bearbeitung dieser Fälle erfordert neben juristischem Fachwissen auch Einfühlungsvermögen und eine strukturierte Herangehensweise.

Ich nehme mir bewusst Zeit für jeden einzelnen Fall und übernehme nur eine begrenzte Anzahl von Mandaten gleichzeitig. So kann ich gewährleisten, dass jede Mandantin und jeder Mandant individuell und persönlich betreut wird – von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche.

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Geburtsschaden hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind vor allem der Schweregrad der Schädigung und die lebenslangen Beeinträchtigungen, die das Kind erleiden wird. Neben dem Schmerzensgeld können auch weitere Ansprüche bestehen, wie Verdienstausfall des Kindes, Behandlungs- und Therapiekosten, Pflegeaufwand, behindertengerechte Wohnraumanpassungen, Hilfsmittel sowie Fahrtkosten.

Die emotionale Belastung durch ein Verfahren ist nicht zu unterschätzen. Ich gestalte den Prozess deshalb so, dass Sie nur an entscheidenden Punkten persönlich involviert sein müssen. Ich übernehme die Kommunikation mit Versicherungen, Gutachtern und Gerichten. Viele Mandanten berichten, dass die professionelle Begleitung letztlich eine emotionale Entlastung darstellt.

Die Ansprüche umfassen Schmerzensgeld, Verdienstausfall des Kindes, Behandlungs- und Therapiekosten, Pflegeaufwand, behindertengerechte Wohnraumanpassungen, Hilfsmittel sowie Fahrtkosten.

Auch bei leichteren Schädigungen können erhebliche Ansprüche bestehen, besonders wenn langfristige Entwicklungsbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Im Erstgespräch kläre ich mit Ihnen, ob eine rechtliche Durchsetzung den emotionalen und zeitlichen Aufwand rechtfertigt.

Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, erfolgt eine systematische Vorbereitung auf das gerichtliche Verfahren. Die medizinischen Unterlagen werden erneut sorgfältig analysiert und der Behandlungsverlauf chronologisch aufbereitet. Auf dieser Grundlage wird eine klare Prozessstrategie entwickelt. Ich bespreche mit Ihnen ausführlich den Ablauf des Verfahrens, bereite Sie auf mögliche Befragungen vor und begleite Sie durch alle Verfahrensschritte. Während des gesamten Prozesses halte ich engen Kontakt zu Ihnen und informiere Sie fortlaufend über den Stand der Dinge.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie mich für eine ausführliche Beratung zum Thema Behandlungsfehler.