Anwalt für Geburtsschaden
Rechtliche Unterstützung bei Geburtsschäden
Als Anwalt für Geburtsschäden stehe ich an Ihrer Seite in einer schweren Phase Ihres Lebens. Typische Fragen beziehen sich darauf, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, wie dieser nachgewiesen werden kann und welche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen.
Die Ansprüche bei einem nachgewiesenen Geburtsschaden können vielfältig sein und umfassen Schmerzensgeld, zukünftiger Verdienstausfall des Kindes, Behandlungs- und Therapiekosten, Pflegeaufwand, behindertengerechte Wohnraumanpassungen, Hilfsmittel sowie Fahrtkosten. Die Höhe hängt vom Schweregrad der Schädigung und den lebenslangen Beeinträchtigungen ab.
Detaillierte Leistungen im Bereich Geburtsschäden
Detaillierte Unterstützung in jedem Bereich
So funktioniert die Zusammenarbeit
Schritt 1: Vorprüfung
Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt eine erste juristische Vorprüfung auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Dabei wird geprüft, ob sich aus dem vorgetragenen Sachverhalt Anhaltspunkte für einen möglichen Behandlungsfehler im Rahmen der Geburt ergeben.
Schritt 2: Ausführliches persönliches Gespräch
In einem ausführlichen Gespräch analysiere ich mit Ihnen gemeinsam die relevanten medizinischen Unterlagen (z. B. Geburtsprotokolle, CTG, Mutterpass). Dabei erhalten Sie eine mündliche Einschätzung der rechtlichen Erfolgsaussichten sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Schritt 3: Klare Handlungsempfehlung
Im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie mich mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen möchten. Bei Mandatsübernahme erfolgt eine strukturierte rechtliche Betreuung – einschließlich der Einholung medizinischer Gutachten und der Kommunikation mit Haftpflichtversicherern oder Gerichten.
Über die Kanzlei Hofmann
Als spezialisierter Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Mannheim berate und vertrete ich Mandanten im Personenschadensrecht, insbesondere bei ärztlichen Behandlungsfehlern, Geburtsschäden und Verkehrsunfällen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Fällen aus dem Arzthaftungsrecht, bei denen medizinische Fehlbehandlungen zu schweren gesundheitlichen Folgen geführt haben.
Ich setze mich engagiert für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Haushaltsführungsschäden und Verdienstausfall ein – außergerichtlich wie gerichtlich. Ziel ist stets eine realistische, fundierte und nachhaltige Lösung im Sinne der Betroffenen.
Durch die persönliche und individuelle Betreuung stelle ich sicher, dass rechtliche Strategie und menschliche Begleitung Hand in Hand gehen – gerade in emotional belastenden Lebenssituationen wie nach einem Geburtsschaden oder schwerem Unfall.
Häufig gestellte Fragen
Sie haben weitere Fragen?
Kontaktieren Sie mich für eine ausführliche Beratung zum Thema Behandlungsfehler.