Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen

Anwalt Schriesheim Personen­schaden

  • Klarer Fokus: ausschließlich Vertretung von Geschädigten bei Personen­schäden
  • Persönliche Betreuung: kein Fall landet auf dem Schreibtisch eines Kollegen
  • Zugelassen vor dem Landgericht Mannheim und dem OLG Karlsruhe
Georg Hofmann

Ihr Anwalt für Personenschadensrecht

Ich stehe für Ihr Recht ein

Was bedeutet ein Personen­schaden - und was steht Ihnen zu?

Wer in Schriesheim oder der näheren Bergstraße einen Personenschaden erleidet, steht oft unvermittelt vor Fragen, die weit über die körperliche Verletzung hinausgehen: Wer haftet? Welche Kosten werden erstattet? Wann verjähren meine Ansprüche?

Als Anwalt für Personenschaden in Schriesheim und Umgebung vertrete ich die Seite der Geschädigten - keine Versicherungen. Mein Fokus liegt vollständig auf der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach §§ 823 ff. BGB sowie den spezialgesetzlichen Haftungsgrundlagen - etwa dem Straßenverkehrsgesetz (§ 7 StVG), dem Tierhalterhaftungsrecht (§ 833 BGB) oder den Regelungen des Patientenrechtegesetzes (§§ 630a ff. BGB).

Zu den Schadensersatzpositionen, die ich für Sie geltend mache, gehören: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten, Umbaukosten für barrierefreien Wohnraum, Hilfsmittel, Fahrtkosten sowie Mehraufwendungen aller Art. Hinzu kommen laufende Rentenansprüche, wenn die Verletzungsfolgen dauerhaft sind.

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Detaillierte Unterstützung in jedem Bereich

Verkehrsunfälle führen immer wieder zu ernsthaften Verletzungen. Als Anwalt für Verkehrsunfall-Personenschäden prüfe ich zunächst die Haftungsquote, hole Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Mannheim ein und setze anschließend sämtliche Schadenspositionen gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners durch - außergerichtlich oder, wenn nötig, vor dem Landgericht Mannheim.Häufige Verletzungsfolgen nach Verkehrsunfällen, die ich begleite: Schleudertrauma mit Langzeitfolgen, schwere Knochen- und Gelenkbrüche, Schädel-Hirn-Traumata und dauerhafte Pflegebedürftigkeit. Bei Fahrradfahrern, Fußgängern und Motorradfahrern gilt im deutschen Recht eine besondere Schutzbedürftigkeit - das wirkt sich auf die Beweislastverteilung aus.

Behandlungsfehler entstehen in jeder Behandlungsphase: bei Diagnose, Aufklärung, Therapie oder Nachsorge. Wer den Verdacht hat, dass seine Verletzung oder Erkrankung durch einen ärztlichen Fehler verursacht oder verschlimmert wurde, braucht anwaltliche Unterstützung, die medizinische Gutachten lesen, einordnen und juristisch verwerten kann.Ich arbeite seit Beginn meiner Kanzleitätigkeit ausschließlich in diesem Bereich - und ich kenne die typischen Abwehrstrategien von Krankenhäusern und Haftpflichtversicherungen. Die Verfahren sind komplex, die Beweislage für Patienten zunächst oft schwierig. Nach § 630h BGB bestehen jedoch wichtige gesetzliche Beweiserleichterungen, etwa bei grobem Behandlungsfehler oder lückenhafter Dokumentation.

§ 833 Satz 1 BGB begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters für Personenschäden, die durch das Tier verursacht werden. Wer in Schriesheim oder Umgebung durch einen Hundebiss verletzt wurde, hat grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz aller materiellen Schäden - auch wenn der Halter behauptet, das Tier sei nie zuvor auffällig gewesen.Ich prüfe den Sachverhalt, sichere Beweise und halte Fristen ein. Gerade bei Hundebissverletzungen werden Langzeitfolgen - psychische Traumata, Narben, dauerhafte Bewegungseinschränkungen - im Erstangebot der Versicherung häufig erheblich unterbewertet.

Zum Personenschadensrecht gehören darüber hinaus Stürze im öffentlichen Raum durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB), Arbeitsunfälle mit Regressmöglichkeiten, Geburtsschäden sowie Fälle, in denen Schmerzensgeldansprüche nach einer Gewalttat geltend gemacht werden - einschließlich vererbter Ansprüche und Hinterbliebenengelds nach § 844 BGB.

Wie läuft die Zusammen­arbeit ab?

Fall­prüfung

Sie schildern mir Ihre Situation - telefonisch, per E-Mail oder über den Jupus-Chatbot auf meiner Website. Ich prüfe, ob und in welchem Umfang Ansprüche realistisch sind, und informiere Sie ehrlich über Erfolgsaussichten. Ich nehme nur Mandate an, die ich auch mit Nachdruck vertreten kann.

Strategie und Beweis­sicherung

Ich hole alle relevanten Unterlagen ein - Arztberichte, Gutachten, Unfallprotokolle, Ermittlungsakten. Ich koordiniere die Einholung von Sachverständigengutachten, wenn dies zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich ist.

Durch­setzung

Zunächst außergerichtlich gegenüber der Versicherung. Wenn die Gegenseite nicht angemessen reguliert, führe ich das Klageverfahren vor dem zuständigen Zivilgericht.

Die Kanzlei Hofman

Kanzlei Hofmann in der Region Schriesheim

Für Personenschadensfälle aus Schriesheim gilt: Das örtlich zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht Weinheim, das dem Landgericht Mannheim zugeordnet ist. Bei größeren Streitwerten - und bei Personenschadensfällen ist das regelmäßig der Fall - ist das Landgericht Mannheim als erstinstanzliches Gericht zuständig. Ich kenne die Verfahrensabläufe vor diesen Gerichten aus meiner praktischen Erfahrung.

Ein persönlicher Termin in Mannheim ist möglich, wie auch eine Videokonferenz - das spart Ihnen Fahrzeit, während Sie sich in einer ohnehin belastenden Situation befinden. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Warum lokale Erfahrung im Personen­schadens­recht entscheidend ist

Als Anwalt für Personenschaden im Raum Mannheim bearbeite ich Mandate aus diesem Rechtsgebiet. Das bedeutet: Ich kenne die typischen Einwände der regionalen Versicherungsvertreter, ich kenne die Praxis des Landgerichts Mannheim in Schmerzensgeldverfahren, und ich weiß, welche Gutachter in der Region für welche Fragen geeignet sind.

Viele Kanzleien bearbeiten Personenschäden als einen von vielen Tätigkeitsbereichen. Der Unterschied liegt in der Tiefe der Fallbearbeitung: Ein Fall, der ausschließlich von einem Anwalt bearbeitet wird, der nichts anderes macht, wird anders aufbereitet - medizinisch, gutachterlich und juristisch - als ein Fall, der zwischen anderen Mandaten eingeschoben wird.

Häufig gestellte Fragen

Sichern Sie Beweise - machen Sie Fotos vom Unfallort, der Verletzung und allen relevanten Umständen. Lassen Sie die Verletzung ärztlich dokumentieren, auch wenn sie zunächst gering erscheint. Nehmen Sie keine Zahlung oder Erklärung der Versicherung an, ohne vorher anwaltliche Unterstützung einzuholen. Kontaktieren Sie mich möglichst früh - Fristen beginnen oft sofort zu laufen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist und der Geschädigte Kenntnis von Schädiger und Schaden erlangt hat. Bei Personenschäden gibt es jedoch besondere Regelungen, etwa bei unbekanntem Schädiger oder bei Schäden, die erst später erkannt werden. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist deshalb wichtig.

Ja - und gerade dann. Versicherungen machen im Erstangebot häufig Angebote, die weit unter dem tatsächlich berechtigten Betrag liegen. Wer ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet, gibt Ansprüche auf, ohne dies zu wissen. Ich prüfe, ob das Angebot vollständig und angemessen ist.

Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Ich helfe bei der Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. In vielen Personenschadensfällen - insbesondere nach Verkehrsunfällen - übernimmt die Haftpflichtversicherung des Schädigers auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten.

Schadensersatz umfasst den Ersatz materieller Einbußen - Verdienstausfall, Pflegekosten, Fahrtkosten und alles, was in Geld beziffert werden kann. Schmerzensgeld nach § 253 BGB ist eine Entschädigung für immaterielle Einbußen - körperliches und seelisches Leid, das sich nicht direkt in Zahlen ausdrücken lässt. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander und werden von mir gemeinsam geltend gemacht.

Bei Verkehrsunfällen tritt der Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen (Verkehrsopferhilfe) ein, wenn der Unfallverursacher nicht versichert oder unbekannt ist. Auch in anderen Fällen gibt es Wege, Ansprüche gegen einen nicht versicherten Schädiger direkt geltend zu machen. Ich prüfe alle verfügbaren Haftungsgrundlagen.

Jeder Verletzte, der infolge des Personenschadens den Haushalt nicht mehr in dem Umfang führen kann wie zuvor, hat Anspruch auf Ersatz dieses Schadens - unabhängig davon, ob eine externe Haushaltshilfe tatsächlich eingestellt wurde. Grundlage ist der Zeitaufwand, der dem Verletzten nun fehlt, bewertet zum marktüblichen Stundensatz.

Ja. Ich bevorzuge für das Erstgespräch die Videokonferenz - das ist für Mandanten, die sich ohnehin in einer belastenden Situation befinden, oft angenehmer als eine Fahrt nach Mannheim. Ein persönliches Treffen ist auf Wunsch selbstverständlich ebenfalls möglich.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie mich für eine ausführliche Beratung zum Thema Behandlungsfehler.