Ich vertrete Verletzte aus dem Rhein-Neckar-Kreis konsequent gegenüber Versicherungen – für vollständigen Ausgleich aller Schäden.

Anwalt Schries­heim Verkehrs­recht

  • Auf der Seite der Verletzten
  • Vollständige Durchsetzung aller Schadens­ersatz­positionen
  • Persönliche Betreuung – auch per Video­konferenz von zu Hause
Georg Hofmann

Ihr Anwalt für Personenschadensrecht

Ich stehe für Ihr Recht ein

Regionale Expertise

Haben Sie bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen erlitten – und fragen sich jetzt, ob Sie wirklich alles bekommen, was Ihnen zusteht? Haben Sie das Gefühl, dass die Versicherung des Unfallverursachers Ihren Schaden kleiner rechnet, als er tatsächlich ist? Als Anwalt für Verkehrsrecht und Personenschaden stehe ich Verletzten aus dem Rhein-Neckar-Kreis zur Seite – mit dem klaren Ziel, sämtliche Ansprüche vollständig und konsequent durchzusetzen. Schwere Unfälle hinterlassen nicht nur körperliche Folgen. Sie verändern den Alltag, die Arbeitsfähigkeit, die Lebensplanung. Genau in dieser Situation brauchen Sie keinen Anwalt, der den Fall schnell abwickelt – sondern einen, der ihn gründlich bearbeitet. Ich bin in Mannheim ansässig und damit für Mandanten aus Schriesheim und der gesamten Region gut erreichbar – ob persönlich in der Kanzlei oder bequem per Videokonferenz. Meine Arbeit richtet sich an Geschädigte. Das bedeutet: Meine Interessen sind vollständig auf Ihre ausgerichtet. Wer nach einem schweren Verkehrsunfall mit einer Haftpflichtversicherung verhandelt, steht einem professionellen Apparat gegenüber, der auf Schadensbegrenzung ausgerichtet ist. Ich bin die Gegenmacht dazu.

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Detaillierte Unterstützung in jedem Bereich

Schmerzensgeld ist der Kern jedes Personenschadens – und gleichzeitig die Position, bei der Versicherungen am häufigsten zu niedrig regulieren. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen, nach dauerhaften Beeinträchtigungen und nach dem Ausmaß des erlittenen Leidens. Ich prüfe jeden Einzelfall medizinisch und rechtlich sorgfältig, ordne die Verletzungsbilder ein und fordere einen Betrag, der der tatsächlichen Schwere des Schadens entspricht. Dabei scheue ich den Klageweg nicht, wenn die Versicherung nicht bereit ist, angemessen zu zahlen.

Wer durch einen Unfall vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, erleidet nicht nur körperlichen Schaden – sondern auch erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Der Verdienstausfall ist vollständig ersatzfähig: vom Zeitpunkt des Unfalls bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Ich ermittle gemeinsam mit Ihnen den tatsächlichen Einkommensverlust, beziehe Steuerunterlagen, Gehaltsabrechnungen und ärztliche Prognosen ein und setze den Anspruch gegenüber der Versicherung strukturiert durch. Gerade bei jungen Menschen oder Selbstständigen kann dieser Posten existenzielle Ausmaße annehmen.

Wer durch Unfallverletzungen nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Haushalt zu führen – also Reinigung, Kochen, Einkaufen, Gartenpflege oder die Betreuung von Kindern –, hat Anspruch auf Ersatz des dadurch entstehenden Schadens. Die entgangene Eigenleistung wird mit einem Stundensatz bewertet und für die Dauer der Beeinträchtigung berechnet. Bei dauerhaften Einschränkungen kann dieser Schaden über viele Jahre oder sogar lebenslang anfallen.

Wer nach einem schweren Unfall dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Pflegekosten – ob durch professionelle Pflegekräfte, Pflegeheimunterbringung oder durch die Pflege durch Angehörige. Ich arbeite mit medizinischen Gutachtern zusammen, um die Pflegebedürftigkeit belastbar zu dokumentieren und die Übernahme laufender wie einmaliger Pflegekosten konsequent durchzusetzen.

Wer nach einem Unfall auf einen Rollstuhl, Gehhilfen oder eine barrierefreie Wohnung angewiesen ist, hat Anspruch auf Ersatz dieser Kosten. Das umfasst Badezimmerumbauten, den Einbau von Rampen oder Liften, die Anpassung von Fahrzeugen sowie die Anschaffung medizinischer Hilfsmittel. Ich achte darauf, dass diese Positionen nicht vergessen werden und vollständig in die Schadensberechnung einfließen.

Bei dauerhaften körperlichen Schäden, die eine vollständige Rückkehr in den Beruf ausschließen, kann eine monatliche Unfallrente zugesprochen werden. Diese Rente soll den Einkommensausfall dauerhaft kompensieren und ist auf Lebenszeit oder für den Zeitraum der Beeinträchtigung zu leisten. Ich koordiniere die Berechnung mit medizinischen und ggf. wirtschaftlichen Gutachtern und setze den Rentenanspruch – wenn nötig gerichtlich – durch.

In Fällen mit schweren Personenschäden spielen medizinische Gutachten eine entscheidende Rolle. Versicherungen beauftragen eigene Gutachter – und deren Einschätzungen fallen oft zugunsten der Versicherung aus. Ich prüfe vorliegende Gutachten kritisch, erkenne Schwächen in der Argumentation und hole bei Bedarf Gegengutachten ein.

Nach einem schweren Unfall nimmt die Versicherung des Unfallverursachers schnell Kontakt auf – oft mit Formularen, Fragebogen und Zahlungsangeboten, die weit unter dem tatsächlichen Anspruch liegen. Ich übernehme die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung, verhandle auf Augenhöhe und lasse mich von Verzögerungstaktiken nicht beirren.

Bei strittigen Fällen oder wenn die Versicherung eine angemessene Regulierung verweigert, vertrete ich meine Mandanten vor Gericht. Ich bereite Klageverfahren strukturiert vor, binde Gutachter ein und führe den Prozess mit dem Ziel der vollständigen Anspruchsdurchsetzung.

Prozess

Kontakt­aufnahme

Sie schildern Ihren Fall – per Telefon, E-Mail oder über den Chatbot auf unserer Website. Ich melde mich schnell zurück, damit Sie nicht lange in Ungewissheit warten müssen.

Fallprüfung und Beratung

Ich prüfe Ihre Ansprüche sorgfältig und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen – transparent, ohne unnötige Versprechen. Das Gespräch findet persönlich in Mannheim oder per Videokonferenz statt. Sie entscheiden, was für Sie passt.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Ich übernehme die komplette Kommunikation mit der Versicherung und setze Ihre Ansprüche – außergerichtlich oder gerichtlich – konsequent durch. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Die Kanzlei Hofman

Meine Kanzlei

Ich habe mich auf das Personenschadensrecht konzentriert – mit dem Schwerpunkt auf schweren Verkehrsunfällen und Arzthaftungsfällen. Ich vertrete meine Mandanten vor den für die Region zuständigen Gerichten. Für Mandanten, die nicht persönlich nach Mannheim kommen können – etwa aufgrund von Verletzungen –, biete ich selbstverständlich Videokonferenzen an. Ich nehme bewusst nur ausgewählte Mandate an, um jedem Fall die Sorgfalt zu widmen, die er verdient.

Lokale Erfolgs­faktoren

Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden enden nicht mit dem Polizeiprotokoll. Sie beginnen damit. Die entscheidenden Weichen – welche Schadensposition geltend gemacht wird, welche Gutachten eingeholt werden, wie mit der Versicherung kommuniziert wird – werden in den ersten Wochen gestellt.Wer in der Region Schriesheim und dem Rhein-Neckar-Kreis einen Anwalt sucht, profitiert von kurzen Wegen. Lokale Erreichbarkeit bedeutet auch, dass ich kurzfristig für Rückfragen verfügbar bin, ohne dass alles über überregionale Kanzleistrukturen läuft.Darüber hinaus arbeite ich bei Bedarf mit medizinischen Gutachtern zusammen, die mit regionalen Kliniken und Behandlungsverläufen vertraut sind – ein praktischer Vorteil, wenn es darum geht, den Zusammenhang zwischen Unfall und Schadensfolge belastbar darzustellen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, ohne Einschränkung. Entscheidend ist nicht der Wohnort des Unfallverursachers, sondern Ihre Situation als Geschädigter.

Das hängt davon ab, ob Sie das Angebot bereits angenommen haben und ob eine Abfindungserklärung unterzeichnet wurde. Solange kein wirksamer Abschluss vorliegt, besteht in der Regel noch Spielraum. Ich prüfe Ihre Situation und sage Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben – bitte kontaktieren Sie mich, bevor Sie etwas unterschreiben.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Unfall stattgefunden hat und Sie von Ihren Ansprüchen Kenntnis erlangt haben. Handeln Sie lieber frühzeitig – wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seiner Ansprüche.

Das ist eine häufige Taktik, um die Regulierung zu reduzieren. Ich überprüfe, ob ein Mitverschulden tatsächlich vorliegt und in welcher Höhe es sich auswirkt. Auch bei einem Mitverursachungsanteil bleiben erhebliche Ansprüche bestehen.

Nach Einreichung der Klage wird die Gegenseite zur Stellungnahme aufgefordert. In der Regel folgt ein Gütetermin, danach – wenn keine Einigung gelingt – eine mündliche Verhandlung mit Beweisaufnahme, oft durch Sachverständige. Ich bereite jeden Verfahrensschritt sorgfältig vor.

Bei dauerhafter Erwerbsminderung können Sie neben dem laufenden Verdienstausfall auch eine monatliche Unfallrente geltend machen. Hinzu kommen ggf. Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden und Umbaukosten. Diese Positionen summieren sich über die Jahre zu erheblichen Beträgen.

Versicherungseigene Gutachten sind kein letztes Wort. Ich prüfe jedes Gutachten auf Vollständigkeit, medizinische Richtigkeit und rechtliche Einordnung. Bei Schwächen hole ich ein Gegengutachten ein oder beantrage im Gerichtsverfahren ein gerichtliches Sachverständigengutachten.

Ja. Ich vertrete Hinterbliebene bei der Geltendmachung vererbter Schmerzensgeldansprüche, Hinterbliebenengeldes und Beerdigungskosten sowie weiterer materieller Schäden.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie mich für eine ausführliche Beratung zum Thema Behandlungsfehler.