Häufige Fragen

Kosten der Erstberatung

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung betragen in meiner Kanzlei pauschal 190,00 € netto, das entspricht 226,10 € brutto (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).


Die Erstberatung umfasst eine rechtliche Ersteinschätzung Ihres Anliegens – in der Regel im persönlichen Gespräch oder telefonisch – sowie die Prüfung der Erfolgsaussichten und gegebenenfalls eine erste Einschätzung zum weiteren Vorgehen.

Was tun, wenn die finanziellen Mittel fehlen?

Falls Sie diesen Betrag nicht zahlen können, können Sie Beratungshilfe beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht Mannheim für alle, die in Mannheim wohnhaft sind) beantragen. Wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe vorliegen, stellt Ihnen das Amtsgericht einen Beratungsschein aus. Dieser Vorgang ist beim Amtsgericht kostenlos. Mit diesem Schein kommen Sie zu mir. Sie müssen dann nur noch einen Eigenanteil in Höhe von 15 Euro entrichten.
Infos und Antrag Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe

Falls Sie sich ein Gerichtsverfahren nicht leisten können, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe (PKH) zu erhalten. Die PKH ist an zwei Bedingungen geknüpft:


Sie haben die Aussicht, den Prozess zu gewinnen und
Sie sind aufgrund Ihrer eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten für das Führen des Prozesses ganz oder wenigstens zum Teil aufzubringen.


Wird die PKH bewilligt, müssen Sie für die Gerichtskosten und die Kosten meiner Beauftragung je nach Ihren finanziellen Verhältnissen gar keine Zahlungen oder nur die gesetzlich festgelegte Ratenzahlung leisten.

Aber Vorsicht – die PKH schließt nicht jedes Kostenrisiko aus. Sollten Sie das Gerichtsverfahren verlieren, so müssen Sie in aller Regel die Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Partei erstatten. Eine Ausnahme gilt in der Arbeitsgerichtsbarkeit: Hier muss man in der ersten Instanz die Kosten der gegnerischen Prozessvertretung auch dann nicht erstatten, wenn Sie unterliegen sollten.
Infos und Antrag Prozesskostenhilfe

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie zuerst eine Deckungszusage Ihrer Versicherung einholen. Ihre Versicherung prüft vorab, ob die streitige Rechtsfrage versichert ist und ob Erfolgsaussichten bestehen. Erst dann wird die Deckungszusage erteilt. Die Kommunikation mit Ihrer Versicherung und die Bemühung um eine Deckungszusage übernehme ich gerne für Sie.

Muss die gegnerische Partei alle Kosten zahlen, wenn sie verliert?

Zuerst einmal müssen Sie anfallende Gerichts- und Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen. Wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen, können Sie in der Regel die von Ihnen verauslagten Gerichts- und Anwaltskosten von der gegnerischen Partei erstattet bekommen.
Wenn Ihr Rechtsstreit vor Gericht geendet hat, entscheidet das Gericht, wer die Kosten zu tragen hat.