Ihr Recht auf volle Entschädigung

Anwalt Personenschaden Mannheim 

  • Persönliche Betreuung durch Anwälte
  • Höhere Entschädigungssummen als zunächst angeboten
  • Erstgespräch zur Einschätzung Ihrer Ansprüche
Ich stehe für Ihr Recht ein

Personenschaden in Mannheim

Wurden Sie bei einem Unfall verletzt und die Versicherung bietet nur eine geringe Entschädigung? Fühlen Sie sich den komplexen rechtlichen Herausforderungen nach einem Personenschaden nicht gewachsen?
Als Anwalt für Personenschaden kenne ich die Frustration und Verunsicherung, die Sie nach einem Unfall erleben. Versicherungen versuchen regelmäßig, Ihre berechtigten Ansprüche abzuwehren oder zu minimieren. Ich nehme Ihnen diese Last von den Schultern. Mit langjähriger Erfahrung in der Durchsetzung angemessener Entschädigungen kämpfe ich für Ihr Recht – damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Mein Ansatz verbindet juristische Durchsetzungsstärke mit persönlicher Betreuung. Ich verstehe nicht nur die rechtlichen, sondern auch die emotionalen und finanziellen Herausforderungen nach einem Personenschaden.

Leistungen bei Personenschäden

Maßgeschneiderte Rechtsberatung für Ihre Situation

Nach einem schweren Verkehrsunfall steht Ihr Leben plötzlich Kopf. Die körperlichen Schmerzen werden oft begleitet von existenziellen Ängsten und finanziellen Sorgen. Ich kämpfe für eine Entschädigung, die alle Aspekte Ihres Schadens berücksichtigt – von Schmerzensgeld über Verdienstausfall bis zu Behandlungskosten. Vorliegende ärztliche Unterlagen und Gutachten werte ich sorgfältig aus und bringe sie gezielt in die außergerichtliche oder gerichtliche Regulierung ein, um die Schwere und Dauer Ihrer Verletzungen rechtlich fundiert darzustellen.

Ärztliche Behandlungsfehler können schwerwiegende Folgen haben. Der Kampf gegen medizinische Einrichtungen und deren Haftpflichtversicherungen ist jedoch besonders herausfordernd. Ich sorge dafür, dass mögliche Behandlungsfehler und deren Folgen medizinisch nachvollziehbar dokumentiert und rechtlich überzeugend dargestellt werden. Dabei stütze ich mich auf ärztliche Unterlagen, fachärztliche Stellungnahmen und – sofern erforderlich – gerichtliche Sachverständigengutachten. Diese Expertise ist entscheidend für erfolgreiche Arzthaftungsprozesse. Die Beweislast in Arzthaftungsfällen kann komplex sein. Ich kenne die rechtlichen Besonderheiten und nutze alle prozessualen Möglichkeiten, um Ihre Position zu stärken.

Bleibende Schäden nach Unfällen oder Behandlungsfehlern können Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft einschränken. Die finanziellen Folgen reichen oft weit in die Zukunft. Ich berechne Ihren Erwerbsschaden unter Berücksichtigung Ihrer individuellen beruflichen Situation und Perspektiven. Dabei werden auch entgangene Karrierechancen und Rentenansprüche einbezogen. Besonders wichtig ist mir, dass auch schwer quantifizierbare Nachteile wie verminderte Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder erhöhte Anfälligkeit für Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden.

Wenn Sie durch einen Unfall oder Behandlungsfehler pflegebedürftig geworden sind, entstehen erhebliche Kosten und Belastungen. Die vollständige Erstattung dieser Kosten ist Ihr gutes Recht. Ich setze mich für die umfassende Deckung aller pflegebedingten Kosten ein – von professioneller Pflege über Hilfsmittel bis hin zur Entschädigung pflegender Angehöriger. Mit speziell entwickelten Dokumentationsprotokollen erfasse ich den tatsächlichen Pflegeaufwand präzise. Diese detaillierte Nachweisführung führt regelmäßig zu höheren Entschädigungen.

Nach schweren Verletzungen sind oft Umbaumaßnahmen in Wohnung oder Haus erforderlich, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Kosten dafür müssen vom Schädiger getragen werden. Ich setze mich für die vollständige Finanzierung notwendiger Anpassungen ein – vom barrierefreien Badezimmer über Treppenlifte bis hin zu kompletten Umbauten oder sogar Umzügen in geeignetere Wohnungen. Gerade bei Umbaumaßnahmen versuchen Versicherungen oft, nur Teilkosten zu übernehmen oder auf günstigere Alternativen zu verweisen. Ich sorge dafür, dass die für Sie individuell passende Lösung finanziert wird.

Die Fähigkeit, den eigenen Haushalt zu führen, wird oft unterschätzt – bis man sie durch einen Unfall verliert. Der dadurch entstehende Schaden ist erstattungsfähig. Ich berechne Ihren Haushaltsführungsschaden präzise, basierend auf Ihren individuellen Lebensumständen und dem tatsächlichen Umfang Ihrer haushälterischen Tätigkeiten vor dem Unfall. Selbst wenn Angehörige Haushaltstätigkeiten übernehmen, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Ich setze durch, dass diese Leistungen angemessen vergütet werden.

Der Verlust von Einkommen nach einem Unfall kann existenzbedrohend sein. Die vollständige Erstattung Ihres Verdienstausfalls ist daher besonders wichtig. Ich berechne Ihren Verdienstausfall detailliert unter Berücksichtigung Ihrer individuellen beruflichen Situation – einschließlich Überstunden, Boni, Sonderzahlungen und beruflicher Perspektiven. Besonders bei Selbstständigen und Freiberuflern ist die Berechnung des Verdienstausfalls komplex. Mit meiner Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Verfahren kann ich auch komplizierte Einkommensstrukturen überzeugend darstellen.

So läuft unsere Zusammenarbeit ab

Erstgespräch

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihren Fall. Ich nehme mir Zeit, Ihre Situation zu verstehen und gebe Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Ansprüche.

Individuelle Strategie

Nach umfassender Prüfung aller Unterlagen entwickle ich eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall. Wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen, mögliche Erfolgsaussichten und alle anfallenden Kosten – transparent und verständlich.

Konsequente Durchsetzung

Ich übernehme alle Kommunikation mit Versicherungen und Gegnern. Mit Nachdruck und juristischem Geschick verfolge ich Ihre Ansprüche – außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht. Sie können sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren.

Die Kanzlei Hofman

Ihr Partner bei Personenschäden

Mit jahrelanger Erfahrung im Personenschadensrecht vertrete ich Mandanten, die nach Unfällen oder Behandlungsfehlern um angemessene Entschädigung kämpfen. Ich betreue jedes Mandat persönlich und lege großen Wert auf eine individuelle und engagierte Begleitung. Diese direkte Betreuung ermöglicht eine besonders intensive und erfolgreiche Mandatsführung.
Mein Ansatz verbindet juristische Durchsetzungsstärke mit menschlicher Zuwendung. Ich verstehe, dass nach einem Unfall nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung wichtig ist. Ich kombiniere juristische Durchsetzungsstärke mit persönlicher Betreuung. Bei Bedarf ziehe ich ärztliche Stellungnahmen, Fachmeinungen und sachverständige Einschätzungen hinzu, um Ihre Ansprüche fundiert und vollständig geltend zu machen.
Meine Mandanten schätzen besonders die klare und verständliche Kommunikation. Komplexe rechtliche Zusammenhänge erkläre ich so, dass Sie jederzeit informierte Entscheidungen treffen können.

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab: Schwere und Dauer der Verletzungen, bleibende Schäden, Alter des Geschädigten und mehr. Pauschale Angaben sind kaum möglich. Gerne berate ich Sie dazu im Detail.

Unbedingt. Erste Angebote von Versicherungen liegen erfahrungsgemäß weit unter dem, was Ihnen tatsächlich zusteht. In einer Vielzahl meiner Fälle konnte ich Entschädigungssummen durchsetzen, die deutlich über dem Erstangebot lagen.

Außergerichtliche Einigungen können innerhalb von 3-6 Monaten erreicht werden. Gerichtsverfahren dauern typischerweise 1-2 Jahre. Bei schweren Verletzungen empfehle ich, erst den Heilungsverlauf abzuwarten, um alle Folgeschäden erfassen zu können.

In vielen Fällen werden die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Liegt ein klares Verschulden des Gegners vor, werden die Kosten oft von dessen Haftpflichtversicherung getragen. In bestimmten Konstellationen ist auch ein Erfolgshonorar möglich. Im Erstgespräch besprechen wir die Kostenfrage transparent und finden eine für Sie passende Lösung.

In vielen Fällen ist Ihre persönliche Aussage wichtig, um die Unfallfolgen und Beeinträchtigungen glaubhaft darzustellen. Ich bereite Sie jedoch intensiv auf eine solche Aussage vor und stehe während des gesamten Verfahrens an Ihrer Seite. Bei gesundheitlichen Einschränkungen gibt es zudem Möglichkeiten, die Belastung durch eine Gerichtsverhandlung zu reduzieren.

Ich kenne die Taktiken der Versicherungen aus langjähriger Erfahrung. Mit fundierter Argumentation und konsequenter Haltung setze ich Ihre Ansprüche durch. Anders als viele Kanzleien scheue ich auch nicht den Weg zum Gericht, wenn die Versicherung keine angemessene Einigung anbietet. Diese Bereitschaft zum Prozess führt oft schon im Vorfeld zu besseren Vergleichsangeboten.

Bringen Sie bitte alle verfügbaren Unterlagen mit: Unfallberichte, ärztliche Befunde, Korrespondenz mit Versicherungen, Fotos der Verletzungen und Beschreibungen der Beeinträchtigungen im Alltag. Je umfassender die Dokumentation, desto besser kann ich Ihre Ansprüche einschätzen.

Grundsätzlich verjähren Ansprüche nach Personenschäden in drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis davon erlangt haben. Bei später auftretenden Folgeschäden kann diese Frist neu beginnen. Wichtig ist: Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten. Selbst bei fast abgelaufener Verjährungsfrist gibt es oft noch Möglichkeiten, Ihre Ansprüche zu sichern.

Medizinische Gutachten haben großen Einfluss auf die Höhe Ihrer Entschädigung – sei es bei Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden oder Erwerbsminderung. Ich prüfe jedes Gutachten sorgfältig auf Vollständigkeit, medizinische Plausibilität und rechtliche Relevanz.
Wenn das Gutachten unzutreffend ist oder Ihre Verletzungsfolgen nicht richtig erfasst, widerspreche ich der Einschätzung fundiert – notfalls mit ergänzenden fachärztlichen Stellungnahmen oder durch die Einholung eines gerichtlichen Gutachtens.
Mein Ziel ist, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen im Verfahren vollständig und korrekt berücksichtigt werden – als Grundlage für eine faire Entschädigung.

Selbst nach Annahme einer Abfindung gibt es unter bestimmten Umständen noch Möglichkeiten, weitere Ansprüche geltend zu machen – besonders wenn später Folgeschäden auftreten, die bei Vertragsschluss nicht bekannt waren. Viele Abfindungsvereinbarungen enthalten zudem Klauseln, die rechtlich angreifbar sind. In einem persönlichen Gespräch prüfe ich gerne Ihre individuellen Möglichkeiten.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie mich für eine ausführliche Beratung zum Thema Personenschaden.