OP-Fehler Verjährung
Die Verjährungsfrist bei OP-Fehlern beträgt in Deutschland grundsätzlich drei Jahre, beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Jahres der Kenntnis von Schaden und Fehler. Unabhängig davon gilt eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Wichtig: Verhandlungen mit der Versicherung oder gerichtliche Verfahren können die Verjährung hemmen und Ihnen so mehr Zeit verschaffen.
