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Was ist Tetra­plegie

Das Wichtigste im Überblick

  • Tetra­plegie bezeichnet eine voll­ständige oder teilweise Lähmung von Armen, Beinen und Rumpf, die durch eine Schädigung des Rücken­marks im Bereich der Halswirbel­säule entsteht.
  • Häufigste Ursache ist ein Unfall mit erheb­licher Kraft­einwirkung auf die Wirbel­säule, etwa ein Verkehrs-, Sport- oder Sturz­unfall; die Aus­wirkungen auf den Alltag reichen von ein­geschränkter Mobilität bis zu dauer­hafter Pflege­bedürftigkeit.
  • Ist die Tetra­plegie durch einen Unfall verursacht, handelt es sich rechtlich um einen Personen­schaden, der weit­reichende Schadens­ersatz­ansprüche auslösen kann.

Was ist eine Tetraplegie?

Als Tetraplegie wird die vollständige oder teilweise Lähmung aller vier Gliedmaßen sowie des Rumpfes bezeichnet. Der Begriff setzt sich aus den griechischen Wörtern „tetra“ (vier) und „plege“ (Schlag, Lähmung) zusammen und wird im deutschen Sprachraum häufig synonym mit dem Begriff „Querschnittlähmung der Halswirbelsäule“ verwendet. Ursache ist eine Schädigung des Rückenmarks im Bereich der Halswirbelsäule, durch die die Nervenverbindung zwischen Gehirn und den darunterliegenden Körperregionen unterbrochen oder erheblich beeinträchtigt wird. Betroffene verlieren dadurch je nach Schädigungshöhe und -ausmaß die Fähigkeit, Arme, Hände, Beine und Rumpfmuskulatur willkürlich zu bewegen und teilweise auch zu spüren.

Von der Tetraplegie abzugrenzen ist die Paraplegie, bei der die Lähmung erst unterhalb der Arme einsetzt und typischerweise durch eine Schädigung im Bereich der Brust- oder Lendenwirbelsäule verursacht wird. Da bei einer Tetraplegie auch die Arme und teilweise die Atemmuskulatur betroffen sein können, gehört sie zu den schwerwiegendsten Formen der Querschnittlähmung.

Medizinische Grundlagen: Wie kommt es zur Lähmung?

Das Rückenmark verläuft geschützt im Wirbelkanal und leitet als zentrale Nervenbahn sämtliche Steuerungsimpulse zwischen Gehirn und Körper weiter. Wird das Rückenmark im Bereich der Halswirbelsäule (den Wirbelkörpern C1 bis C8) verletzt, sind alle Nervenbahnen unterhalb dieser Schädigungshöhe betroffen. Man unterscheidet dabei zwischen:

  • Kompletter Tetraplegie: vollständige Unterbrechung der Nervenleitung, keinerlei Motorik oder Sensibilität unterhalb der Schädigungshöhe
  • Inkompletter Tetraplegie: teilweise erhaltene motorische oder sensible Funktionen, da nicht alle Nervenbahnen durchtrennt sind

Je höher die Schädigung an der Halswirbelsäule liegt, desto umfangreicher sind in der Regel die Ausfälle. Bei sehr hohen Läsionen kann zusätzlich die Zwerchfell- und Atemmuskulatur betroffen sein, sodass eine dauerhafte oder zeitweise künstliche Beatmung erforderlich werden kann.

Ursachen einer Tetraplegie

Die weitaus häufigste Ursache einer Tetraplegie ist ein Unfall mit erheblicher Gewalteinwirkung auf die Halswirbelsäule. Dazu zählen insbesondere:

  • Schwere Verkehrsunfälle, insbesondere Motorrad-, Fahrrad- und Frontalunfälle sowie Überschläge mit dem Pkw
  • Stürze aus größerer Höhe, etwa von Leitern, Gerüsten oder bei Arbeitsunfällen
  • Sportunfälle, beispielsweise beim Tauchen in flaches Wasser, beim Reiten oder bei Kontaktsportarten
  • Gewalteinwirkung durch Dritte, etwa bei Körperverletzungsdelikten

Seltener kann eine Tetraplegie auch nicht traumatisch entstehen, etwa durch Tumoren, Entzündungen, Durchblutungsstörungen des Rückenmarks oder degenerative Erkrankungen der Halswirbelsäule. In diesem Beitrag liegt der Schwerpunkt jedoch auf der unfallbedingten Tetraplegie, da sie in der Praxis den weitaus größten Anteil der Fälle ausmacht und rechtlich besondere Bedeutung hat.

Welche Folgen hat eine Tetraplegie im Alltag?

Die Diagnose Tetraplegie verändert nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens. Neben dem Verlust der Bewegungsfähigkeit von Armen und Beinen sind häufig weitere Körperfunktionen betroffen:

  • Mobilität: Betroffene sind in der Regel dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen; je nach Schädigungshöhe ist auch die Handfunktion so stark eingeschränkt, dass ein elektrisch betriebener Rollstuhl erforderlich wird
  • Atmung: Bei hohen Läsionen kann die Eigenatmung beeinträchtigt sein, sodass eine unterstützende oder dauerhafte Beatmung notwendig wird
  • Blasen- und Darmfunktion: Häufig treten Störungen der Blasen- und Darmentleerung auf, die eine regelmäßige medizinische Versorgung erfordern
  • Temperaturregulation und Kreislauf: Die Fähigkeit des Körpers, Temperatur und Blutdruck selbstständig zu regulieren, kann eingeschränkt sein
  • Selbstständigkeit im Alltag: Viele alltägliche Verrichtungen wie Körperpflege, Ankleiden oder Nahrungsaufnahme erfordern dauerhafte Unterstützung durch Pflegepersonal oder Angehörige
  • Berufliche Situation: Die bisherige Erwerbstätigkeit kann in den meisten Fällen nicht in gewohnter Form fortgeführt werden
  • Psychische Belastung: Die plötzliche Veränderung der Lebenssituation stellt für Betroffene und Angehörige eine erhebliche seelische Belastung dar, die häufig psychotherapeutische Begleitung erfordert

Moderne Rehabilitation, technische Hilfsmittel und ein individuell angepasstes Wohn- und Pflegeumfeld können Betroffenen dabei helfen, trotz der Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Der Umfang der notwendigen Unterstützung hängt dabei maßgeblich von der Höhe und Vollständigkeit der Rückenmarkschädigung ab.

Behandlung und Rehabilitation

Nach der Akutversorgung, die meist eine notfallmedizinische Stabilisierung sowie gegebenenfalls eine operative Versorgung der Wirbelsäule umfasst, schließt sich in der Regel eine mehrmonatige Rehabilitationsbehandlung in einer spezialisierten Querschnittgelähmten-Einrichtung an. 

Ziel der Rehabilitation ist es, die verbliebenen körperlichen Funktionen bestmöglich zu trainieren, den Umgang mit Hilfsmitteln zu erlernen und Betroffene sowie Angehörige auf die veränderte Lebenssituation vorzubereiten. Auch nach Abschluss der ersten Rehabilitationsphase bleibt in der Regel eine lebenslange medizinische, pflegerische und teilweise psychotherapeutische Begleitung notwendig.

Rechtliche Einordnung: Tetraplegie als Personenschaden

Ist die Tetraplegie Folge eines Unfalls, für den eine andere Person oder ein Unternehmen verantwortlich ist – etwa ein Verkehrsunfall, ein Arbeitsunfall mit Beteiligung eines Dritten oder ein Sturz infolge einer Verkehrssicherungspflichtverletzung –, handelt es sich rechtlich um einen sogenannten Personenschaden im Sinne der §§ 823 ff. BGB bzw. § 7 und § 11 StVG. Der Geschädigte hat in diesem Fall grundsätzlich Anspruch darauf, wirtschaftlich so gestellt zu werden, wie er ohne den Unfall stünde. Da eine Tetraplegie praktisch immer mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, umfangreichem Pflegebedarf und erheblichen Umbau- und Hilfsmittelkosten einhergeht, gehört sie zu den finanziell weitreichendsten Schadensfällen im deutschen Personenschadensrecht.

Zu den möglichen Ansprüchen zählen unter anderem der Ersatz der Pflegekosten, die Kosten eines behindertengerechten Umbaus von Wohnung und Fahrzeug, eine Rente wegen dauerhaften Verdienstausfalls sowie ein Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen. Wer die einzelnen Schadenspositionen bei einer Tetraplegie im Detail durchsetzen möchte, findet in unserem ausführlichen Beitrag „Tetraplegie nach Unfall“ eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Ansprüche und typischer Fallstricke bei der Regulierung durch die gegnerische Versicherung.

Wann lohnt sich rechtliche Beratung?

Ob nach einer frisch diagnostizierten Tetraplegie tatsächlich Ansprüche gegen einen Unfallverursacher oder dessen Versicherung bestehen, hängt vom konkreten Unfallhergang und der Haftungsfrage ab. Gerade in der ersten Zeit nach dem Ereignis stehen für Betroffene und Angehörige naturgemäß die medizinische Versorgung und die Bewältigung der neuen Lebenssituation im Vordergrund. Da mit einer Tetraplegie jedoch in aller Regel erhebliche und dauerhafte finanzielle Folgen verbunden sind, kann es sich lohnen, frühzeitig – parallel zur medizinischen Versorgung – eine anwaltliche Ersteinschätzung einzuholen, um keine Fristen zu versäumen und wichtige Nachweise rechtzeitig zu sichern.


Häufig gestellte Fragen

Bei der Tetraplegie sind aufgrund einer Schädigung im Bereich der Halswirbelsäule alle vier Gliedmaßen sowie der Rumpf betroffen. Bei der Paraplegie liegt die Schädigung tiefer, etwa im Bereich der Brust- oder Lendenwirbelsäule, sodass die Arme in der Regel funktionsfähig bleiben.

Eine vollständige Wiederherstellung der durchtrennten Nervenverbindungen ist nach aktuellem medizinischem Stand nicht möglich. Durch Rehabilitation können verbliebene Funktionen jedoch häufig verbessert und mithilfe von Hilfsmitteln kompensiert werden, insbesondere bei einer inkompletten Tetraplegie.

Die häufigste Ursache sind Unfälle mit erheblicher Gewalteinwirkung auf die Halswirbelsäule, insbesondere schwere Verkehrsunfälle, Stürze aus größerer Höhe und bestimmte Sportunfälle.

In den meisten Fällen ja. Der Umfang reicht von punktueller Unterstützung bei einzelnen Alltagsverrichtungen bis hin zu einer durchgehenden 24-Stunden-Versorgung, abhängig von Höhe und Vollständigkeit der Rückenmarkschädigung.

In diesem Fall sollte frühzeitig geprüft werden, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher oder dessen Versicherung bestehen. Eine spezialisierte anwaltliche Beratung hilft dabei, alle relevanten Ansprüche zu identifizieren und rechtzeitig zu sichern.

Eine ausführliche Darstellung der einzelnen Ansprüche – Pflegekosten, Umbau, Erwerbsschaden und Schmerzensgeld – sowie zum typischen Verhalten von Versicherungen bei solchen Großschadensfällen finden Sie in unserem Beitrag „Tetraplegie nach Unfall“.

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