Verdienstausfall nach Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall kann neben dem Gesundheitsschaden auch ein erheblicher Einkommensverlust entstehen. Der Verdienstausfallschaden nach § 842 BGB i.V.m. § 11 StVG umfasst Gehalt, Boni und Sonderzahlungen. Der Beitrag erklärt die Berechnung bei Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie die nötige Dokumentation zur Durchsetzung gegenüber der Versicherung.
