skoliose op schief gelaufen

Skoliose OP schief gelaufen

Das Wichtigste im Überblick

  • Arzthaftungsansprüche entstehen bei fehlerhafter Aufklärung, Diagnoseirrtümern, technischen Fehlern während der Operation oder mangelhafter Nachbehandlung 
  • Beweislastverteilung ist entscheidend: Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um, sodass die behandelnde Klinik nachweisen muss, dass kein Fehler vorlag
  • Umfassende Ansprüche möglich: Neben Schmerzensgeld können Verdienstausfall, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden, Umbaumaßnahmen und Rentenansprüche geltend gemacht werden

Wenn eine Skoliose-Operation nicht das gewünschte Ergebnis bringt

Eine Skoliose-Operation zählt zu den komplexesten Eingriffen in der Wirbelsäulenchirurgie. Patienten erhoffen sich durch den Eingriff eine Verbesserung ihrer Lebensqualität, eine Korrektur der Fehlstellung und eine Linderung chronischer Schmerzen. Doch was geschieht, wenn die Operation nicht wie geplant verläuft? Wenn sich der Zustand verschlechtert, neue Beschwerden auftreten oder die erhoffte Korrektur ausbleibt?

Die rechtliche und medizinische Beurteilung, ob eine Skoliose-Operation „schief gelaufen“ ist, erfordert eine differenzierte Betrachtung. Nicht jedes unbefriedigende Operationsergebnis stellt automatisch einen Behandlungsfehler dar. Gleichzeitig dürfen berechtigte Ansprüche nicht unbeachtet bleiben, wenn tatsächlich Fehler bei der Aufklärung, Durchführung oder Nachsorge gemacht wurden.

Rechtliche Grundlagen bei Behandlungsfehlern nach Skoliose-Operationen

Das Behandlungsverhältnis als Rechtsbeziehung

Zwischen Patient und behandelndem Arzt oder Klinik entsteht durch die Behandlungsvereinbarung ein Dienstvertrag nach § 630a BGB. Dieser verpflichtet die medizinische Seite zur Behandlung nach dem anerkannten fachlichen Standard. Der behandelnde Arzt schuldet allerdings keinen Erfolg – also keine garantierte Heilung –, sondern eine fachgerechte Durchführung der Behandlung.

Zentrale Vorschriften im Arzthaftungsrecht

Die §§ 630a bis 630h BGB regeln die wesentlichen Rechte und Pflichten im Behandlungsverhältnis. Besonders relevant sind:

§ 630c BGB – Mitwirkungs- und Informationspflichten: Der Behandelnde muss den Patienten über sämtliche Umstände informieren, die für die Einwilligung wesentlich sind.

§ 630d BGB – Einwilligung: Vor jedem Eingriff ist eine wirksame Einwilligung erforderlich, die auf einer ordnungsgemäßen Aufklärung beruhen muss.

§ 630e BGB – Aufklärungspflicht: Der Patient muss über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufgeklärt werden. 

§ 630h BGB – Beweislastverteilung: Grundsätzlich muss der Patient einen Behandlungsfehler und den Kausalzusammenhang zum Schaden beweisen. Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast jedoch um.

Schadensersatz nach § 280 BGB und Schmerzensgeld nach § 253 BGB

Liegt ein Behandlungsfehler vor, können Ansprüche auf Schadensersatz nach § 280 BGB geltend gemacht werden. Dazu gehören sämtliche materiellen Schäden wie Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder Umbaukosten.

Nach § 253 Abs. 2 BGB steht Patienten bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden zusätzlich ein Schmerzensgeld zu. Dieses soll die erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen ausgleichen und hat auch eine Genugtuungsfunktion.

Was bedeutet „schief gelaufen“ bei einer Skoliose-Operation?

Medizinische Komplikationen versus Behandlungsfehler

Nicht jede Komplikation nach einer Skoliose-Operation stellt einen Behandlungsfehler dar. Wirbelsäulenchirurgie ist komplex und birgt auch bei fachgerechter Durchführung Risiken. Ein schlechtes Ergebnis oder eine Komplikation allein begründet noch keine Haftung.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der behandelnde Arzt von den Standards der medizinischen Wissenschaft abweicht und dadurch die Gesundheitsschädigung verursacht oder verschlimmert wird. Maßgeblich ist dabei der medizinische Standard zum Zeitpunkt der Behandlung.

Typische Fehlerquellen bei Skoliose-Operationen

Fehlerhafte Operationsplanung: Die präoperative Diagnostik muss umfassend sein. Werden beispielsweise Vorerkrankungen, besondere anatomische Verhältnisse oder Kontraindikationen nicht ausreichend berücksichtigt, kann dies zu einem Behandlungsfehler führen.

Technische Fehler während der Operation: Dazu gehören fehlerhafte Schraubenplatzierungen bei der Wirbelsäulenstabilisierung, unzureichende Korrektur der Verkrümmung, Verletzungen von Nervenstrukturen oder Blutgefäßen sowie Probleme bei der Instrumentierung mit Stäben, Schrauben oder anderen Implantaten.

Aufklärungsfehler: Die Aufklärung vor einer Skoliose-Operation muss umfassend sein. Der Patient muss über den Eingriff selbst, mögliche Komplikationen, Behandlungsalternativen und die Erfolgsaussichten informiert werden. Eine fehlerhafte oder unvollständige Aufklärung kann zur Rechtswidrigkeit des Eingriffs führen – selbst wenn dieser technisch korrekt durchgeführt wurde.

Nachbehandlungsfehler: Auch nach einer fachgerecht durchgeführten Operation können Fehler in der Nachsorge auftreten. Werden beispielsweise Infektionen, Implantatlockerungen oder neurologische Komplikationen nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, kann dies haftungsrelevant sein.

Häufige Komplikationen und deren rechtliche Bewertung

Neurologische Schäden

Neurologische Komplikationen gehören zu den schwerwiegendsten Folgen nach Skoliose-Operationen. Dazu zählen Lähmungserscheinungen, Sensibilitätsstörungen oder Blasen- und Darmfunktionsstörungen. 

Implantatversagen und Korrekturverlust

Lockern sich die zur Stabilisierung eingesetzten Schrauben, Stäbe oder andere Implantate, oder tritt ein Korrekturverlust ein, stellt sich die Frage nach der Ursache. 

Infektionen

Postoperative Infektionen können gravierende Folgen haben und Revisionsoperationen erforderlich machen. 

Persistierende oder verschlimmerte Schmerzen

Wenn nach der Operation die Schmerzen fortbestehen oder sich sogar verschlimmern, kann dies verschiedene Ursachen haben. 

Aufklärungspflicht vor Skoliose-Operationen

Umfang der erforderlichen Aufklärung

Die Aufklärung vor einer Skoliose-Operation muss besonders sorgfältig erfolgen, da es sich um einen elektiven, planbaren Eingriff mit erheblichen Risiken handelt. Der Patient muss in die Lage versetzt werden, eine informierte Entscheidung zu treffen.

Folgende Aspekte müssen zwingend Gegenstand der Aufklärung sein:

  • Art und Umfang des geplanten Eingriffs
  • Behandlungsalternativen, einschließlich konservativer Therapien
  • Typische und schwerwiegende Risiken, auch wenn diese selten sind
  • Realistische Erfolgsaussichten
  • Mögliche Langzeitfolgen
  • Notwendigkeit von Revisionsoperationen

Zeitpunkt der Aufklärung

Die Aufklärung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient eine überlegte Entscheidung treffen kann. Bei einer planbaren Skoliose-Operation sollte dies mindestens 24 Stunden vor dem Eingriff geschehen. Eine Aufklärung am Operationstag selbst ist grundsätzlich nicht ausreichend.

Folgen fehlerhafter Aufklärung

Eine fehlerhafte oder unvollständige Aufklärung führt dazu, dass die Einwilligung des Patienten unwirksam ist. Der Eingriff ist dann rechtswidrig – unabhängig davon, ob er technisch korrekt durchgeführt wurde.

In diesem Fall muss nicht nachgewiesen werden, dass durch den Eingriff ein Schaden entstanden ist. Es genügt, dass der Eingriff selbst bereits eine Körperverletzung darstellt. Der Patient muss allerdings im Rahmen der sogenannten hypothetischen Einwilligung darlegen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung gegen den Eingriff entschieden hätte.

Der Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Sicherung von Beweisen und Dokumentation

Der erste Schritt nach einer vermuteten Komplikation sollte die umfassende Dokumentation sein. Fertigen Sie ein „Schmerztagebuch“ an, in dem Sie alle Beschwerden, Einschränkungen und den Behandlungsverlauf festhalten. Fotografieren Sie sichtbare Schäden wie Wundheilungsstörungen oder Fehlstellungen.

Bewahren Sie sämtliche medizinischen Unterlagen auf: Arztbriefe, Röntgenbilder, MRT-Aufnahmen, OP-Berichte und Therapiepläne. Diese Dokumente sind für die spätere Beweisführung von zentraler Bedeutung.

Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen

Nach § 630g BGB haben Sie ein umfassendes Recht auf Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte. Dies umfasst auch elektronische Daten und Röntgenbilder. Die Klinik oder Praxis muss Ihnen unverzüglich, spätestens nach wenigen Tagen, Zugang gewähren.

Medizinische Begutachtung

Zur Klärung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ist in der Regel ein medizinisches Gutachten erforderlich. Dabei prüft ein unabhängiger Sachverständiger, ob die Behandlung dem medizinischen Standard entsprach und ob ein kausaler Zusammenhang zwischen einem eventuellen Fehler und Ihren Beschwerden besteht.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie frühzeitig prüfen, ob diese auch für ärztliche Behandlungsfehler Deckung bietet. In komplexen Fällen kann es sinnvoll sein, bereits vor der Beauftragung eines Gutachters anwaltlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.

Außergerichtliche Geltendmachung

Mit einem positiven Gutachten können die Ansprüche zunächst außergerichtlich gegenüber der Haftpflichtversicherung der Klinik oder des Arztes geltend gemacht werden. Dies bietet die Chance auf eine zügige Einigung ohne langwieriges Gerichtsverfahren.

Gerichtliches Verfahren

Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, bleibt der Weg zum Gericht. In einem Arzthaftungsprozess wird das Gericht in der Regel ein gerichtliches Sachverständigengutachten einholen. Dieses hat erhebliches Gewicht für die Entscheidung.

Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld soll die erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen ausgleichen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung, der Dauer und Intensität der Schmerzen, eventuellen Dauerschäden sowie den Auswirkungen auf die Lebensführung.

Bei schwerwiegenden Folgen nach Skoliose-Operationen – etwa Querschnittslähmung, chronischen Schmerzen oder erheblichen Bewegungseinschränkungen – können hohe Schmerzensgelder erreicht werden.

Materielle Schäden

Über das Schmerzensgeld hinaus können sämtliche durch den Behandlungsfehler verursachten finanziellen Schäden ersetzt verlangt werden:

Behandlungskosten: Kosten für Revisionsoperationen, weitere medizinische Behandlungen, Medikamente, Physiotherapie, Hilfsmittel

Verdienstausfall: Sowohl bereits entstandener Verdienstausfall als auch zukünftiger Verdienstausfall, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist

Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr wie zuvor führen können, steht Ihnen ein Ausgleich für die erforderliche Fremdhilfe zu – auch wenn diese tatsächlich von Angehörigen unentgeltlich geleistet wird

Pflegekosten: Bei Pflegebedürftigkeit werden die vollständigen Kosten für die Pflege ersetzt, unabhängig davon, ob diese professionell oder durch Angehörige erfolgt

Umbaukosten: Falls Ihre Wohnung oder Ihr Haus behindertengerecht umgebaut werden muss, sind diese Kosten ebenfalls erstattungsfähig

Fahrzeugumbauten: Kosten für die behindertengerechte Anpassung eines Fahrzeugs

Rentenansprüche: Bei dauerhaften Beeinträchtigungen kann eine lebenslange monatliche Rente zugesprochen werden, die laufende Mehraufwendungen und Einkommensverluste ausgleicht

Praktische Handlungsempfehlungen für Betroffene

Was Sie unmittelbar nach der Operation beachten sollten

Wenn Sie nach einer Skoliose-Operation ungewöhnliche Beschwerden feststellen oder mit dem Behandlungsverlauf unzufrieden sind, sollten Sie dies umgehend dokumentieren und ansprechen:

Teilen Sie den behandelnden Ärzten alle Beschwerden präzise mit und bestehen Sie auf eine gründliche Untersuchung. Lassen Sie sich die Einschätzung der Ärzte erläutern und schriftlich bestätigen.

Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden täglich: Schmerzintensität, Bewegungseinschränkungen, neurologische Auffälligkeiten. Diese Aufzeichnungen sind später wertvoll für die Beweisführung.

Falls Sie mit den Auskünften der behandelnden Klinik nicht zufrieden sind oder Zweifel an deren Objektivität haben, ist es ratsam, eine Zweitmeinung bei einem anderen Wirbelsäulenchirurgen einzuholen.

Checkliste: Schritte nach einer missglückten Skoliose-Operation

Sofortmaßnahmen:

  • Alle Beschwerden und Symptome täglich dokumentieren
  • Sichtbare Schäden fotografisch festhalten
  • Ärztliche Stellungnahmen zu den Komplikationen einholen
  • Alle medizinischen Unterlagen sammeln und sichern

Mittelfristige Schritte:

  • Vollständige Patientenakte anfordern und durchsehen
  • Zweitmeinung bei einem unabhängigen Wirbelsäulenchirurgen einholen
  • Kontakt zu Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle aufnehmen
  • Anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen

Anspruchsdurchsetzung:

  • Medizinisches Gutachten zur Klärung des Behandlungsfehlers einholen
  • Alle Schadenspositionen detailliert auflisten und belegen
  • Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend machen
  • Bei Bedarf gerichtliche Schritte einleiten

Finanzielle Absicherung:

  • Rechtsschutzversicherung prüfen und informieren
  • Prozesskostenhilfe beantragen, falls erforderlich
  • Vorschüsse von der Versicherung für dringende Behandlungen einfordern

Dokumentation für Ansprüche:

  • Ärztliche Atteste über Gesundheitszustand und Prognose
  • Einkommensnachweise für Verdienstausfallberechnung
  • Belege für Behandlungskosten, Fahrtkosten, Hilfsmittel
  • Gutachten zur Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung

Handlungsempfehlung

Eine Skoliose-Operation, die nicht das gewünschte Ergebnis bringt oder mit schwerwiegenden Komplikationen einhergeht, stellt für Betroffene eine erhebliche Belastung dar. Nicht jedes unbefriedigende Ergebnis ist rechtlich relevant, aber wenn tatsächlich Behandlungsfehler vorliegen, stehen Ihnen umfassende Ansprüche zu.

Die Durchsetzung dieser Ansprüche erfordert medizinisches und juristisches Fachwissen sowie strategisches Vorgehen. Eine frühzeitige Sicherung von Beweisen, die Einholung qualifizierter Gutachten und eine fundierte rechtliche Vertretung sind entscheidend für den Erfolg.

Wenn Sie nach einer Skoliose-Operation mit Komplikationen konfrontiert sind und den Verdacht haben, dass Fehler bei der Behandlung gemacht wurden, sollten Sie Ihre Rechte nicht ungeprüft lassen. Eine sorgfältige Prüfung kann klären, ob Ihnen Ansprüche zustehen, und Ihnen den Weg zu einer angemessenen Entschädigung ebnen.

Als auf Personenschadensrecht fokussierter Rechtsanwalt begleite ich Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche nach Behandlungsfehlern. Die Arbeit umfasst die Prüfung medizinischer Unterlagen, die Koordination mit Gutachtern und die Verhandlung mit Versicherungen bis hin zur gerichtlichen Vertretung. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Fall haben oder eine Einschätzung wünschen, stehe ich für eine Beratung zur Verfügung.


Häufig gestellte Fragen

Nicht jede Komplikation deutet auf einen Behandlungsfehler hin. Warnsignale sind: unerklärliche neue neurologische Symptome wie Lähmungen oder Taubheitsgefühle, eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Zustand vor der Operation, fehlende oder unzureichende Aufklärung über Risiken, offensichtliche technische Probleme wie Schraubenfehllagen oder Infektionen, die auf mangelnde Hygiene hindeuten. Bei solchen Anzeichen sollten Sie medizinische und rechtliche Beratung einholen.

Grundsätzlich ja. Nach § 630h BGB liegt die Beweislast beim Patienten. Sie müssen darlegen, dass ein Behandlungsfehler vorlag und dieser für Ihre Beschwerden ursächlich war. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um – dann muss die Klinik beweisen, dass kein Fehler vorlag.

Ansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren nach drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Schaden und den haftungsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben. Diese Frist kann komplex sein, da die Kenntnis oft erst durch ein Gutachten erlangt wird. In jedem Fall sollten Sie nicht zu lange warten, da Beweise mit der Zeit schwerer zu beschaffen sind.

Ja. Eine fehlerhafte Aufklärung führt zur Unwirksamkeit der Einwilligung, sodass der Eingriff als rechtswidrig gilt – selbst wenn er medizinisch korrekt durchgeführt wurde. Sie müssen allerdings darlegen, dass Sie sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung gegen die Operation entschieden hätten.

Das ist sehr unterschiedlich. Bei klarer Beweislage und kooperativer Versicherung kann eine außergerichtliche Einigung innerhalb weniger Monate erreicht werden. Häufig dauert es jedoch länger, insbesondere wenn Gutachten eingeholt werden müssen.

Dann bleibt der Weg zum Gericht. In einem Zivilprozess wird ein gerichtlich bestellter Sachverständiger die Behandlung bewerten. Das Gericht entscheidet auf Grundlage dieses Gutachtens. Häufig wird im Laufe des Verfahrens noch ein Vergleich geschlossen. Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten gut vorbereitet und mit anwaltlicher Unterstützung geführt werden.

Innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist grundsätzlich ja. Entscheidend ist, wann Sie vom Schaden und vom Behandlungsfehler Kenntnis erlangt haben. Wenn Sie beispielsweise erst Jahre später durch ein Gutachten erfahren, dass ein Fehler vorlag, beginnt die Frist erst dann. In jedem Fall sollten Sie nicht zu lange warten, da die Beweissicherung mit der Zeit schwieriger wird.

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