Der weg zum anwalt

Einen Anwalt zu kontaktieren ist für die meisten nichts Alltägliches und es besteht berechtigterweise der Wunsch, schon vorab zu wissen, was alles auf einen zukommt.

Das Entstehen und die Höhe von Gebührenansprüche für Rechtsanwälte regelt grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das im Internet einsehbar ist.


Ablauf und Kosten


Kontaktaufnahme

Bei der ersten Kontaktaufnahme z. B. telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular schildern Sie bereits grob Ihr Anliegen. Nach einer ersten Prüfung Ihres Anliegens, setze ich mich mit Ihnen in Verbindung und gebe Ihnen eine kurze Einschätzung dazu ab. Bis dahin entstehen Ihnen noch keine Kosten.


Erstberatung

Wenn Sie möchten, vereinbaren wir anschließend einen Termin für eine ausführliche Erstberatung, während dieser wird Ihr Anliegen genau geprüft. Dieses kann persönlich, telefonisch oder auch per Videotelefonie stattfinden. Falls für eine Prüfung des Anliegens Unterlagen benötigt werden, teile ich Ihnen das vorab mit.

Ich gebe Ihnen eine detaillierte Einschätzung über Erfolgsaussichten, Kosten und Risiken eines weiteren Vorgehens. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht. Natürlich können Sie mich auf nach der Erstberatung für weitere Fragen kontaktieren.

Die Erstberatung ist kostenlos.


Mandatsaufnahme

Sollten Sie mich nach dem ersten Beratungsgespräch mit Ihrer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung beauftragen, fallen keine Kosten für die Erstberatung an. Durch die Unterzeichnung einer Vollmachtsurkunde wird ein Mandat an mich übertragen und ich kann nun außenwirksam für Sie tätig werden. Durch meine Beauftragung durch Sie fällt nun eine Geschäftsgebühr an, deren Höhe abhängig vom jeweiligen Streitwert ist. Und über die Sie bereits während der Erstberatung aufgeklärt sind.


Kontakt





 
 
 
E-Mail
Anruf