Personenschadensrecht



Bei einem Personenschaden handelt es sich um eine körperliche Einschränkung der Gesundheit. Das Recht sieht vor, dass Geschädigte den Anspruch haben, dass der Zustand vor der Schädigung wiederhergestellt wird.


Die Summe dieser Wiederherstellungen setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen, die individuell für jeden Schaden betrachtet und berechnet werden muss.



  • Schmerzensgeld für körperlichen und seelischen Schmerzen
  • Medizinische Behandlungskosten, Kosten für Krankenhausaufenthalt, Medikamente, Hilfsmittel usw.
  • Verdienstausfall
  • Kosten für die Haushaltsführung
  • Beerdigungskosten und Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene
  • Unfallregulierung
  • Verkehrsrecht
  • Arzthaftungsrecht



Unterarmfraktur = 50.000€
Hundebiss = 15.000€
Schleudertrauma = 13.000€


Pauschale Summen für bestimmte Schäden in Aussicht zu stellen ist unseriös und am Ende oft enttäuschend für den Geschädigten. Viele Faktoren bestimmen die Höhe und die Zusammensetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. 


Lassen Sie sich nicht von solchen Pauschalen blenden!
Wählen Sie eine individuelle Betrachtung Ihres Schadenereignisses.


Ich berechne Ihren Schaden mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen und mache diesen für Sie gegenüber dem Gegner oder der Versicherung geltend.

 





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