gebrochene hand schmerzensgeld​

Gebrochene Hand Schmerzensgeld

Das Wichtigste im Überblick

  • Schmerzensgeld bei Handbrüchen: Je nach Schwere, Dauer der Beeinträchtigung und Folgeschäden können Betroffene hohe Schmerzensgelder erhalten
  • Dokumentation ist entscheidend: Eine lückenlose medizinische Dokumentation, Schmerztagebuch und Nachweis der Beeinträchtigungen im Alltag sind für die Höhe des Schmerzensgeldes maßgeblich
  • Verjährung beachten: Schmerzensgeldansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers

Warum Handverletzungen besonders schwerwiegend sind

Eine gebrochene Hand kann das Leben von einem Moment auf den anderen vollständig verändern. Die Hand ist unser wichtigstes Werkzeug im Alltag – vom morgendlichen Anziehen über die berufliche Tätigkeit bis hin zu alltäglichen Verrichtungen wie Essen, Schreiben oder dem Greifen nach Gegenständen. Wenn diese Funktionen durch einen Handbruch eingeschränkt oder dauerhaft beeinträchtigt werden, entstehen nicht nur körperliche Schmerzen, sondern oft auch erhebliche Einschränkungen in der Lebensqualität.

Schmerzensgeld steht Betroffenen zu, wenn die Verletzung durch das Verschulden eines Dritten entstanden ist. Dabei kann es sich um Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, Behandlungsfehler oder andere Schadensereignisse handeln. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, die weit über die reine medizinische Diagnose hinausgehen.

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie neben den materiellen Schäden wie Behandlungskosten und Verdienstausfall auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für ihre körperlichen und seelischen Leiden haben. Dieses Schmerzensgeld soll den nicht-materiellen Schaden ausgleichen, der durch die Verletzung entstanden ist. Es handelt sich dabei um einen eigenständigen Anspruch, der unabhängig von anderen Schadenspositionen geltend gemacht werden kann.

Die rechtliche Durchsetzung von Schmerzensgeld bei einer gebrochenen Hand erfordert fundierte Kenntnisse sowohl des Zivilrechts als auch der aktuellen Rechtsprechung. Versicherungen versuchen häufig, die Ansprüche zu minimieren oder ganz abzulehnen. 

Rechtliche Grundlagen des Schmerzensgeldes

Gesetzliche Basis nach § 253 BGB

Das Schmerzensgeld bei einer gebrochenen Hand basiert auf § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Diese Vorschrift regelt den Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung. Der Gesetzgeber hat damit anerkannt, dass neben den messbaren wirtschaftlichen Schäden auch die nicht-materiellen Beeinträchtigungen einer angemessenen Entschädigung bedürfen.

Das Schmerzensgeld erfüllt dabei eine doppelte Funktion: Zum einen soll es dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen, die Beeinträchtigung der Lebensfreude und andere immaterielle Nachteile gewähren. Zum anderen hat es eine Genugtuungsfunktion, die dem Umstand Rechnung trägt, dass der Verletzte durch die Schädigung eine Schmälerung seiner Rechtsgüter erfahren hat.

Haftungsgrundlagen und Verschuldensformen

Für die Entstehung eines Schmerzensgeldanspruchs muss zunächst eine Haftungsgrundlage vorliegen. Dies kann eine vorsätzliche oder fahrlässige Schädigung nach § 823 Absatz 1 BGB sein, aber auch eine Gefährdungshaftung, beispielsweise nach dem Straßenverkehrsgesetz bei Verkehrsunfällen. Bei Arbeitsunfällen können Ansprüche gegen Dritte oder in besonderen Fällen auch gegen den Arbeitgeber entstehen.

Besonders relevant ist auch die Haftung bei Behandlungsfehlern nach § 630a ff. BGB. Wenn ein Handbruch durch einen ärztlichen Behandlungsfehler entsteht oder sich verschlimmert, können erhebliche Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Dabei gelten besondere Beweislastregeln, die dem Patienten in bestimmten Konstellationen zugutekommen können.

Die Höhe des Schmerzensgeldes muss in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände ermittelt werden. Dabei spielen sowohl objektive Faktoren wie Art und Schwere der Verletzung als auch subjektive Faktoren wie das individuelle Schmerzempfinden und die persönlichen Lebensumstände eine Rolle.

Faktoren für die Höhe des Schmerzensgeldes bei Handbrüchen

Medizinische Aspekte und Verletzungsschwere

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei einer gebrochenen Hand hängt maßgeblich von der Art und Schwere der Verletzung ab. Handbrüche können verschiedene Knochen betreffen. Jede dieser Verletzungsformen kann unterschiedliche Auswirkungen haben.

Besonders schwerwiegend sind komplizierte Brüche mit Gelenkbeteiligung, offene Frakturen mit Weichteilschäden oder Trümmerbrüche, die eine aufwändige operative Versorgung erfordern. Solche Verletzungen führen häufig zu dauerhaften Funktionseinschränkungen und rechtfertigen entsprechend höhere Schmerzensgeldbeträge.

Funktionelle Beeinträchtigungen und Dauerschäden

Entscheidend für die Bemessung des Schmerzensgeldes sind die funktionellen Auswirkungen der Handverletzung. Die Hand ist ein hochkomplexes Organ mit 27 Knochen, zahlreichen Gelenken, Sehnen, Bändern und Nerven. Selbst kleinere Verletzungen können zu erheblichen Funktionseinschränkungen führen.

Häufige Folgeschäden nach Handbrüchen umfassen: eingeschränkte Beweglichkeit der Finger oder des Handgelenks, Kraftverlust, Gefühlsstörungen, Schwellungsneigung, Wetterfühligkeit oder chronische Schmerzen. Besonders problematisch sind Verletzungen der dominanten Hand, da sie die beruflichen und alltäglichen Aktivitäten stärker beeinträchtigen.

Bei der Bewertung wird auch berücksichtigt, welchen Beruf der Betroffene ausübt. Ein Chirurg, Musiker oder Handwerker ist von einer Handverletzung beruflich stärker betroffen als jemand, der überwiegend geistige Arbeit verrichtet. Diese berufsspezifischen Auswirkungen fließen in die Schmerzensgeldberechnung ein.

Alter, Geschlecht und individuelle Lebensumstände

Das Alter des Verletzten spielt bei der Schmerzensgeldberechnung eine wichtige Rolle. Jüngere Menschen haben in der Regel eine bessere Heilungsprognose, müssen aber auch länger mit den Folgen leben. Ältere Personen haben oft ein höheres Komplikationsrisiko und eine schlechtere Regenerationsfähigkeit.

Auch die individuellen Lebensumstände werden berücksichtigt. Sportlich aktive Menschen oder Personen mit handwerklichen Hobbys sind von Funktionseinschränkungen der Hand stärker betroffen als andere. Diese Aspekte können die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen.

Die Rechtsprechung berücksichtigt zunehmend auch psychische Folgen von Handverletzungen. Depressionen, Angstzustände oder eine posttraumatische Belastungsstörung können zusätzliche Schmerzensgeldansprüche begründen, wenn sie kausal auf die Verletzung zurückzuführen sind.

Praktische Tipps für Betroffene

Sofortmaßnahmen nach der Verletzung

Nach einer Handverletzung sollten Betroffene nicht nur an die medizinische Behandlung denken, sondern auch an die rechtlichen Aspekte. Zunächst ist eine umgehende und sachgerechte medizinische Versorgung entscheidend. Jede Verzögerung kann den Heilungsverlauf negativ beeinflussen und damit auch die Höhe des Schmerzensgeldes reduzieren.

Wenn die Verletzung durch einen Unfall entstanden ist, sollte dieser wenn möglich polizeilich aufgenommen werden. Bei Arbeitsunfällen muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert und eine Unfallanzeige erstellt werden. Diese Dokumentationen sind später für die rechtliche Aufarbeitung von großer Bedeutung.

Wichtig ist auch die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung. Dabei sollten jedoch keine voreiligen Aussagen gemacht oder gar Verzichtserklärungen unterzeichnet werden. Versicherungen versuchen oft, schnelle und niedrige Abfindungen durchzusetzen, bevor das tatsächliche Ausmaß der Verletzung bekannt ist.

Dokumentation und Beweissicherung

Eine sorgfältige Dokumentation ist für die spätere Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen unerlässlich. Dazu gehört die vollständige Sammlung aller medizinischen Unterlagen: Röntgenbilder, CT- oder MRT-Aufnahmen, Operationsberichte, Arztbriefe und Therapieberichte sollten lückenlos aufbewahrt werden.

Besonders wertvoll ist die Führung eines Schmerztagebuches, in dem die täglichen Beschwerden, Einschränkungen und Schmerzen dokumentiert werden. Dieses Tagebuch sollte möglichst zeitnah zur Verletzung begonnen und kontinuierlich geführt werden. Es dient als wichtiges Beweismittel für die subjektiven Beschwerden des Verletzten.

Auch Fotos können hilfreich sein: Aufnahmen der verletzten Hand in verschiedenen Heilungsphasen, von Narben oder sichtbaren Deformierungen können die Argumentation vor Gericht unterstützen. Gleiches gilt für Videos, die funktionelle Einschränkungen dokumentieren.

Zeugenaussagen von Familienmitgliedern, Freunden oder Kollegen können ebenfalls wichtig sein. Sie können bestätigen, wie sich die Verletzung auf das tägliche Leben des Betroffenen ausgewirkt hat und welche Einschränkungen bestehen.

Umgang mit Versicherungen

Im Umgang mit Versicherungen ist Vorsicht geboten. Haftpflichtversicherungen haben das Ziel, Schadenszahlungen zu minimieren und werden daher oft niedrige Angebote unterbreiten oder die Haftung ganz bestreiten. Betroffene sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und keine voreiligen Entscheidungen treffen.

Häufig fordern Versicherungen medizinische Gutachten durch von ihnen beauftragte Ärzte. Diese Untersuchungen sollten ernst genommen werden, da sie großen Einfluss auf die Schadensregulierung haben können. Betroffene haben das Recht, sich zu diesen Terminen von einem Anwalt begleiten zu lassen.

Wenn sich abzeichnet, dass die Versicherung nicht zu einer angemessenen Regulierung bereit ist, sollte frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Eine spezialisierte Kanzlei kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und das weitere Vorgehen planen.

Checkliste: Wichtige Schritte nach einem Handbruch

Unmittelbar nach der Verletzung

  • Umgehende medizinische Versorgung sicherstellen
  • Unfallort und -hergang dokumentieren (Fotos, Zeugen)
  • Polizei informieren (bei Verkehrsunfällen)
  • Arbeitgeber benachrichtigen (bei Arbeitsunfällen)
  • Erste Kontaktaufnahme zur Versicherung des Schädigers

In den ersten Wochen

  • Alle medizinischen Unterlagen sammeln und kopieren
  • Schmerztagebuch beginnen und konsequent führen
  • Behandlungsverlauf fotografisch dokumentieren
  • Zeugenaussagen sichern
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen archivieren

Während der Behandlung und Rehabilitation

  • Alle Therapietermine wahrnehmen und dokumentieren
  • Fortschritte und Rückschläge im Schmerztagebuch festhalten
  • Funktionseinschränkungen im Alltag dokumentieren
  • Zweitmeinungen einholen, wenn erforderlich
  • Kontakt zur Versicherung professionell abwickeln

Nach Abschluss der Behandlung

  • Medizinische Begutachtung zur Feststellung von Dauerschäden
  • Vollständige Schadensaufstellung erstellen
  • Schmerzensgeldanspruch berechnen und geltend machen
  • Bei Bedarf rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
  • Verjährungsfristen beachten

Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen nach einem Handbruch erfordert nicht nur rechtliches Know-how, sondern auch medizinisches Verständnis und Verhandlungsgeschick. Ich unterstütze Mandanten dabei, ihre berechtigten Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen und arbeite dabei eng mit medizinischen Sachverständigen zusammen, um auch komplexe Verletzungsfolgen angemessen zu bewerten.

Verjährung und Fristen

Grundsätze der Verjährung bei Schmerzensgeldansprüchen

Schmerzensgeldansprüche nach einem Handbruch unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Bei Handverletzungen beginnt die Verjährung somit grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem sich der Unfall ereignet hat, vorausgesetzt, der Geschädigte kennt den Schädiger. In manchen Fällen, etwa bei Unfallflucht, kann sich der Verjährungsbeginn entsprechend verzögern.

Besonderheiten bei Dauerschäden und Spätfolgen

Eine besondere Problematik ergibt sich bei Dauerschäden und Spätfolgen nach Handbrüchen. Wenn sich herausstellt, dass eine zunächst harmlos erscheinende Verletzung zu dauerhaften Funktionseinschränkungen führt, stellt sich die Frage, ob für diese Folgeschäden eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt.

Praktisch bedeutsam ist dies etwa bei Infektionen nach Handoperationen oder bei neurologischen Ausfällen, die erst Monate nach der Verletzung auftreten. In solchen Fällen kann auch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist noch ein Schmerzensgeldanspruch bestehen.

Abgrenzung zu anderen Schadenspositionen

Materielle Schäden und ihre Berechnung

Neben dem Schmerzensgeld stehen Betroffenen bei einem Handbruch auch Ansprüche auf Ersatz der materiellen Schäden zu. Dazu gehören in erster Linie die Behandlungskosten, also Arzt- und Krankenhauskosten, Kosten für Medikamente, Hilfsmittel und Rehabilitation.

Auch der Verdienstausfall ist eine wichtige Position. Dieser umfasst nicht nur den entgangenen Nettoverdienst während der Arbeitsunfähigkeit, sondern auch künftige Einkommensverluste bei dauerhaften Berufsunfähigkeiten. Bei Selbstständigen oder Freiberuflern kann die Berechnung des Verdienstausfalls besonders komplex werden.

Der Haushaltsführungsschaden ist eine weitere bedeutsame Position, die oft übersehen wird. Wenn der Verletzte aufgrund der Handverletzung seinen Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen kann, entstehen Ansprüche auf Ersatz der Mehrkosten für eine Haushaltshilfe oder die Vergütung von Familienangehörigen, die diese Tätigkeiten übernehmen.

Ihre Rechte bei einem Handbruch durchsetzen

Eine gebrochene Hand kann weitreichende Folgen haben, die weit über die unmittelbaren körperlichen Schmerzen hinausgehen. Die Komplexität dieser Verletzungen und ihre Auswirkungen spiegelt sich auch in den rechtlichen Bewertungsmaßstäben wider. Schmerzensgeld bei gebrochener Hand ist kein automatisch fester Betrag, sondern muss individuell unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bewertet werden.

Entscheidend für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen ist eine sorgfältige Dokumentation von Anfang an. Je lückenloser die medizinischen Unterlagen und je präziser die Aufzeichnungen über Schmerzen und Beeinträchtigungen, desto bessere Aussichten bestehen auf eine angemessene Entschädigung.

Betroffene sollten sich nicht scheuen, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Versicherungen sind darauf ausgerichtet, Schadenszahlungen zu minimieren und werden selten von sich aus angemessene Angebote unterbreiten. Mit der richtigen rechtlichen Begleitung lassen sich jedoch auch in komplexen Fällen erfolgreiche Ergebnisse erzielen.

Als Rechtsanwalt, der Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vertritt, erlebe ich täglich, wie wichtig eine kompetente und engagierte Betreuung ist. Jeder Fall einer gebrochenen Hand ist einzigartig und verdient eine individuelle Bewertung und Aufarbeitung. Wenn Sie von einer Handverletzung betroffen sind und Fragen zu Ihren Ansprüchen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Häufig gestellte Fragen

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Handbruch variiert erheblich je nach Schwere der Verletzung, Heilungsdauer und Folgeschäden. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich im Detail.

Schmerzensgeld steht Ihnen zu, wenn die Handverletzung durch das Verschulden eines Dritten entstanden ist. Dies kann bei Verkehrsunfällen, Arbeitsunfällen, Behandlungsfehlern oder anderen schadhaften Handlungen der Fall sein. Entscheidend ist, dass eine Haftungsgrundlage vorliegt.

Schmerzensgeldansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis von der Verletzung und dem Schädiger erlangt haben. Durch Verhandlungen mit der Versicherung kann die Verjährung gehemmt werden.

Wichtig sind alle medizinischen Unterlagen (Röntgenbilder, Arztberichte, OP-Berichte), ein Schmerztagebuch, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Fotos der Verletzung und deren Heilungsverlauf sowie alle Korrespondenz mit der Versicherung. Je vollständiger die Dokumentation, desto besser die Durchsetzungschancen.

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, sich von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung untersuchen zu lassen. Allerdings kann die Versicherung die Regulierung von einer solchen Untersuchung abhängig machen. In diesem Fall sollten Sie die Untersuchung ernst nehmen und sich idealerweise rechtlich beraten lassen.

Bei selbstverschuldeten Unfällen besteht grundsätzlich kein Schmerzensgeldanspruch gegen Dritte. Allerdings könnten Leistungen aus einer eigenen Unfallversicherung bestehen. Auch bei Arbeitsunfällen können trotz des eigenen Verschuldens Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft bestehen.

Schmerzensgeld ist eine spezielle Form des Schadensersatzes für immaterielle Schäden wie körperliche Schmerzen und Beeinträchtigung der Lebensfreude. Daneben bestehen weitere Schadensersatzansprüche für materielle Schäden wie Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Sachschäden.

Bei dauerhaften Funktionseinschränkungen nach Handbrüchen wird oft ein medizinisches Gutachten erstellt, das den Grad der Behinderung oder die Minderung der Erwerbsfähigkeit feststellt. Diese Werte dienen als Orientierung für die Schmerzensgeldberechnung, die aber immer eine Einzelfallentscheidung bleibt.

Ja, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder neue Komplikationen auftreten, können zusätzliche Ansprüche entstehen. Wichtig ist, diese zeitnah anzumelden und zu dokumentieren.

Bei schweren Handverletzungen oder wenn die Versicherung nicht angemessen reguliert, ist anwaltliche Hilfe meist sinnvoll. Ein auf Personenschäden spezialisierter Anwalt kann die Ansprüche realistisch bewerten, die Verhandlungen professionell führen und bei Bedarf den Rechtsweg beschreiten.

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