Schmerzensgeld bei Rippenbruch
Ein Rippenbruch verursacht starke Schmerzen und kann Alltag sowie Beruf erheblich einschränken. Geschädigte haben bei Fremdverschulden Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 BGB. Die Höhe richtet sich nach Schwere, Heilungsverlauf und Folgeschäden. Sorgfältige medizinische Dokumentation und rechtliche Beratung sind entscheidend für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung.
