Schmerzensgeld Auge blind
Der Verlust des Sehvermögens auf einem Auge stellt einen gravierenden Einschnitt ins Leben dar. Betroffene haben Anspruch auf Schmerzensgeld – abhängig von Alter, Beruf und Verschuldensgrad. Zusätzlich können Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden und Behandlungskosten geltend gemacht werden. Eine rechtliche Beratung ist entscheidend für die vollständige Durchsetzung aller Ansprüche.
