Querschnittslähmung Schmerzensgeld
Bei unfallbedingter Querschnittslähmung besteht Anspruch auf hohes Schmerzensgeld gemäß § 253 BGB. Die Entschädigung berücksichtigt Faktoren wie Alter, Schweregrad, Pflegebedarf und psychische Belastungen. Frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um auch weitere Ansprüche wie Verdienstausfall, Pflegekosten und Umbauten erfolgreich geltend zu machen und abzusichern.