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Schmerzensgeld bei Verbrennung 3. Grades

Das Wichtigste im Überblick

  • Verbrennungen 3. Grades führen zu erheblichen Schmerzensgeldansprüchen – Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Verbrennung, dauerhaften Beeinträchtigungen und individuellen Umständen des Betroffenen
  • Schnelle rechtliche Beratung ist entscheidend – Verjährungsfristen, Beweissicherung und die ordnungsgemäße Dokumentation der Schäden müssen von Beginn an professionell begleitet werden
  • Neben Schmerzensgeld bestehen weitere Ansprüche – Behandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten und Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen können zusätzlich geltend gemacht werden

Wenn schwere Verbrennungen das Leben verändern

Verbrennungen dritten Grades gehören zu den schwersten Verletzungen, die ein Mensch erleiden kann. Sie entstehen durch extreme Hitzeeinwirkung und führen zur vollständigen Zerstörung aller Hautschichten bis hin zum darunterliegenden Gewebe. Die körperlichen und seelischen Folgen sind oft lebenslang spürbar und erfordern nicht selten jahrelange medizinische Behandlung sowie umfangreiche Rehabilitationsmaßnahmen.

Wenn eine solche schwerwiegende Verletzung durch das Verschulden eines Dritten entsteht, haben Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die rechtliche Durchsetzung dieser Ansprüche ist jedoch komplex und erfordert fundierte Kenntnisse sowohl im Zivilrecht als auch in der medizinischen Bewertung von Verbrennungsschäden.

Rechtliche Grundlagen des Schmerzensgeldes

Anspruchsgrundlagen im BGB

Das Schmerzensgeld bei Verbrennungen dritten Grades basiert auf den allgemeinen Schadensersatzregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die zentralen Anspruchsgrundlagen sind:

§ 823 Abs. 1 BGB (Deliktshaftung): Diese Vorschrift bildet das Fundament für Schmerzensgeldansprüche bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

§ 253 Abs. 2 BGB (Immaterieller Schaden): Diese Bestimmung regelt konkret das Schmerzensgeld bei Körperverletzungen. Sie besagt, dass bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden kann.

Verschuldensunabhängige Haftung

In bestimmten Konstellationen können Schmerzensgeldansprüche auch ohne Nachweis eines Verschuldens entstehen. Dies ist insbesondere relevant bei:

Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 7 StVG): Wenn Verbrennungen dritten Grades durch einen Verkehrsunfall entstehen, haftet der Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs auch ohne Verschulden.

Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG): Bei fehlerhaften Produkten, die zu Verbrennungen führen, kann eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers bestehen.

Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG): Bei Verbrennungen durch Anlagen, die unter das Umwelthaftungsrecht fallen, greift ebenfalls eine Gefährdungshaftung.

Medizinische Klassifikation und rechtliche Relevanz

Charakteristika von Verbrennungen 3. Grades

Verbrennungen dritten Grades sind medizinisch dadurch gekennzeichnet, dass alle Hautschichten vollständig zerstört werden. Die Verbrennung reicht bis in die Unterhaut (Subkutis) oder sogar darüber hinaus. Typische Merkmale sind:

  • Vollständige Zerstörung der Epidermis und Dermis
  • Weißliche, bräunliche oder schwarze Verfärbung der betroffenen Hautareale
  • Völlige Schmerzlosigkeit im Zentrum der Wunde aufgrund der Zerstörung der Nervenendigungen
  • Fehlende Spontanheilung – operative Behandlung ist zwingend erforderlich
  • Hohe Wahrscheinlichkeit für Narbenbildung und funktionelle Einschränkungen

Aus rechtlicher Sicht ist die exakte medizinische Dokumentation der Verbrennungsgrade von entscheidender Bedeutung für die Bemessung des Schmerzensgeldes. Je nach Ausdehnung und Lokalisation der Verbrennung variieren die Schmerzensgeldbeträge erheblich.

Ausdehnung und Lokalisation als Bewertungsfaktoren

Die Bewertung von Verbrennungen erfolgt anhand der Neuner-Regel nach Wallace, die verschiedenen Körperregionen prozentuale Anteile der Gesamtkörperoberfläche zuordnet:

  • Kopf und Hals: 9%
  • Jeder Arm: 9%
  • Jedes Bein: 18%
  • Rumpf vorn: 18%
  • Rumpf hinten: 18%
  • Genitalbereich: 1%

Die Lokalisation der Verbrennung beeinflusst die Schmerzensgeld-Höhe maßgeblich. Verbrennungen im Gesicht, an den Händen oder im Genitalbereich führen aufgrund der besonderen funktionellen und ästhetischen Bedeutung zu höheren Entschädigungen als Verbrennungen an weniger exponierten Körperstellen.

Faktoren der Schmerzensgeld-Bemessung

Objektive Bewertungskriterien

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes für Verbrennungen dritten Grades berücksichtigen Gerichte verschiedene objektive Faktoren:

Ausdehnung der Verbrennung: Die betroffene Körperoberfläche wird in Prozent der Gesamtkörperoberfläche angegeben. Bereits ab 10% verbrannter Körperoberfläche spricht man von schweren Verbrennungen.

Lokalisation der Verletzung: Verbrennungen in sichtbaren Bereichen wie Gesicht, Hals oder Händen werden höher bewertet als solche an normalerweise bedeckten Körperstellen.

Dauer und Intensität der Behandlung: Die Anzahl der erforderlichen Operationen, Hauttransplantationen und die Gesamtbehandlungsdauer fließen in die Bewertung ein.

Verbleibende Funktionseinschränkungen: Bewegungseinschränkungen, Kontrakturen oder der Verlust von Körperfunktionen erhöhen das Schmerzensgeld erheblich.

Kosmetische Beeinträchtigungen: Sichtbare Narben, Pigmentstörungen oder Entstellungen werden bei der Bemessung berücksichtigt.

Subjektive Bewertungskriterien

Neben den objektiv messbaren Faktoren fließen auch individuelle Umstände in die Schmerzensgeld-Bemessung ein:

Alter des Geschädigten: Jüngere Menschen müssen länger mit den Folgen leben, was zu höheren Schmerzensgeldern führen kann. Gleichzeitig ist bei ihnen die Regenerationsfähigkeit oft besser.

Berufliche Auswirkungen: Wenn die Verbrennungen die Ausübung des erlernten Berufs beeinträchtigen oder unmöglich machen, wirkt sich dies steigernd auf das Schmerzensgeld aus.

Lebenssituation und persönliche Umstände: Familiäre Verpflichtungen, geplante Lebensentwürfe und die psychische Belastbarkeit des Geschädigten werden berücksichtigt.

Psychische Folgen: Posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen oder Angststörungen als Folge der Verbrennung erhöhen das Schmerzensgeld.

Praktische Tipps für Betroffene

Sofortmaßnahmen nach der Verletzung

Medizinische Erstversorgung sicherstellen: Die medizinische Behandlung hat absolute Priorität. Verbrennungen dritten Grades sind lebensbedrohlich und erfordern sofortige professionelle medizinische Hilfe.

Dokumentation des Unfallhergangs: Soweit möglich sollten bereits am Unfallort Fotos gemacht, Zeugen benannt und der Unfallhergang schriftlich festgehalten werden. Diese Dokumentation ist später für die rechtliche Aufarbeitung von großer Bedeutung.

Anzeige bei der Polizei: Bei Unfällen mit Fremdverschulden sollte umgehend eine Polizeianzeige erstattet werden. Das polizeiliche Protokoll dient später als wichtige Beweisgrundlage.

Kontakt zur Versicherung: Die eigene Krankenversicherung und eventuelle private Unfallversicherungen sollten unverzüglich über den Schadenfall informiert werden.

Beweissicherung und Dokumentation

Medizinische Dokumentation: Alle Arztberichte, Operationsberichte, Gutachten und Therapiedokumentationen sollten sorgfältig gesammelt und aufbewahrt werden. Sie bilden das Fundament für die spätere Schmerzensgeld-Bemessung.

Fotografische Dokumentation: Der Heilungsverlauf sollte regelmäßig fotografisch dokumentiert werden. Diese Bilder helfen später bei der Darstellung des erlittenen Schadens vor Gericht.

Schmerztagebuch führen: Ein detailliertes Schmerztagebuch, in dem tägliche Beschwerden, Medikamenteneinnahme und Beeinträchtigungen des Alltags festgehalten werden, unterstützt die Glaubhaftmachung der erlittenen Schmerzen.

Zeugenaussagen sichern: Aussagen von Familienangehörigen, Freunden oder Kollegen über die Auswirkungen der Verletzung auf das tägliche Leben können als Beweise dienen.

Umgang mit Versicherungen

Vorsicht bei vorschnellen Angeboten: Haftpflichtversicherungen versuchen oft, möglichst schnell geringe Abfindungssummen durchzusetzen. Betroffene sollten keine voreiligen Vereinbarungen treffen, bevor nicht alle Folgeschäden absehbar sind.

Keine Blanko-Vollmachten erteilen: Versicherungen sollten niemals Blanko-Vollmachten zur Akteneinsicht bei Ärzten oder anderen Stellen erhalten. Jede Vollmacht sollte zeitlich und inhaltlich begrenzt werden.

Dokumentation der Kommunikation: Alle Gespräche und Korrespondenz mit Versicherungen sollten schriftlich dokumentiert werden. Wichtige Vereinbarungen sollten nur schriftlich getroffen werden.

Checkliste: Wichtige Schritte nach Verbrennungen 3. Grades

Sofortmaßnahmen:

  • Notarzt rufen und professionelle medizinische Hilfe sicherstellen
  • Polizei verständigen bei Unfällen mit Fremdverschulden
  • Unfallstelle fotografisch dokumentieren (falls möglich)
  • Zeugen benennen und Kontaktdaten notieren
  • Erste schriftliche Unfallschilderung erstellen

Erste Woche:

  • Alle Versicherungen über den Schadenfall informieren
  • Keine vorschnellen Erklärungen gegenüber fremden Versicherungen abgeben
  • Medizinische Dokumentation beginnen
  • Rechtsanwalt konsultieren
  • Schmerztagebuch beginnen

Erste Wochen bis Monate:

  • Regelmäßige fotografische Dokumentation des Heilungsverlaufs
  • Alle medizinischen Unterlagen sammeln und kopieren
  • Arbeitsunfähigkeitszeiten dokumentieren
  • Kosten für Behandlung, Fahrtkosten etc. sammeln
  • Auswirkungen auf den Alltag dokumentieren

Langfristige Maßnahmen:

  • Regelmäßige medizinische Kontrolluntersuchungen
  • Dokumentation von Spätfolgen
  • Prüfung von Nachforderungen bei neu auftretenden Beschwerden
  • Psychologische Unterstützung bei Bedarf
  • Berufliche Rehabilitation planen

Nebenleistungen und weitere Ansprüche

Behandlungskosten und medizinische Aufwendungen

Neben dem eigentlichen Schmerzensgeld haben Verbrennungsopfer Anspruch auf Ersatz aller durch die Verletzung verursachten Kosten:

Akutbehandlung: Sämtliche Kosten für die Erstbehandlung, Intensivmedizin und Notoperationen sind vollständig zu erstatten.

Langzeitbehandlung: Auch jahrelange Folgebehandlungen, Hauttransplantationen und plastische Operationen müssen von der haftenden Versicherung übernommen werden.

Hilfsmittel: Spezielle Kompressionskleidung, Narbenverbände und andere medizinische Hilfsmittel sind erstattungsfähig.

Alternative Heilmethoden: Auch die Kosten für seriöse alternative Behandlungsmethoden können unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden.

Verdienstausfall und Erwerbsschaden

Akuter Verdienstausfall: Für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit steht dem Geschädigten der entgangene Nettoverdienst zu. Dies gilt auch über die sechswöchige Entgeltfortzahlung hinaus.

Erwerbsminderung: Wenn die Verbrennungen zu einer dauerhaften Einschränkung der Erwerbsfähigkeit führen, ist eine lebenslange Rente zu zahlen.

Berufliche Umschulung: Die Kosten für eine berufliche Neuorientierung können als Schaden geltend gemacht werden, wenn der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Haushaltsführungsschaden

Wenn der Geschädigte aufgrund der Verbrennungen den Haushalt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt führen kann, entsteht ein Haushaltsführungsschaden. Dieser wird auch dann ersetzt, wenn keine externe Haushaltshilfe eingestellt wird.

Pflegekosten

Bei schweren Verbrennungen kann eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit entstehen. Die Kosten für die Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte sind vollständig zu erstatten.

Umbaukosten und Adaptierung

Wohnraumanpassung: Wenn die Verbrennungen zu dauerhaften Bewegungseinschränkungen führen, können Kosten für behindertengerechte Umbauten der Wohnung geltend gemacht werden.

Fahrzeuganpassung: Spezielle Bedienelemente oder Umbaumaßnahmen am Fahrzeug sind erstattungsfähig, wenn sie aufgrund der Verletzungsfolgen erforderlich werden.

Besonderheiten bei verschiedenen Schadensverursachern

Haftung bei Arbeitsunfällen

Bei Arbeitsunfällen mit Verbrennungen dritten Grades greifen besondere Regelungen:

Gesetzliche Unfallversicherung: Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Heilbehandlung und zahlt Verletztengeld sowie eventuelle Renten. Ein Schmerzensgeld wird jedoch nicht gezahlt.

Haftung des Arbeitgebers: Wenn der Arbeitgeber den Unfall vorsätzlich verursacht hat oder grob fahrlässig gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen hat, kann zusätzlich ein zivilrechtlicher Anspruch gegen ihn bestehen.

Haftung Dritter: Wenn die Verbrennung durch einen betriebsfremden Dritten verursacht wurde, bestehen die vollen zivilrechtlichen Ansprüche einschließlich Schmerzensgeld.

Produkthaftung bei defekten Geräten

Wenn Verbrennungen durch defekte Produkte entstehen, gelten besondere Haftungsregeln:

Verschuldensunabhängige Haftung: Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller auch ohne Verschulden für Schäden durch fehlerhafte Produkte.

Beweislast: Der Geschädigte muss den Produktfehler und den Kausalzusammenhang zur Verletzung beweisen.

Haftungshöchstgrenzen: Das Produkthaftungsgesetz sieht bestimmte Haftungshöchstgrenzen vor, die bei sehr schweren Schäden relevant werden können.

Handlungsempfehlung

Verbrennungen dritten Grades gehören zu den schwersten Verletzungen mit oft lebenslangen Folgen. Die rechtliche Aufarbeitung solcher Schäden ist komplex und erfordert sowohl medizinische als auch juristische Fachkenntnisse. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen individuellen Faktoren ab und kann zwischen einigen zehntausend Euro bis hin zu siebenstelligen Beträgen variieren.

Entscheidend für den Erfolg einer Schmerzensgeld-Forderung ist die professionelle Aufbereitung des Falls von Beginn an. Dies umfasst sowohl die medizinische Dokumentation als auch die rechtliche Strategie. Die Rechtsprechung zeigt eine Tendenz zu höheren Schmerzensgeld-Zusprüchen, was die gestiegene gesellschaftliche Wertschätzung der körperlichen Unversehrtheit widerspiegelt.

Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass neben dem Schmerzensgeld weitere umfangreiche Ansprüche bestehen können. Eine frühzeitige und umfassende rechtliche Beratung kann dazu beitragen, dass alle Ansprüche erkannt und durchgesetzt werden.

Die Entwicklungen in der Medizin eröffnen neue Behandlungsmöglichkeiten, die auch rechtlich berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Prävention und Produktsicherheit kontinuierlich verschärft, was zu einer Reduzierung der Unfallzahlen beitragen kann.

Wenn Sie selbst oder ein Angehöriger von einer schweren Verbrennung betroffen sind, zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu holen. Je früher eine fundierte rechtliche Begleitung erfolgt, desto besser können Ihre Ansprüche gesichert und durchgesetzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere der Ausdehnung der Verbrennung, der betroffenen Körperregion und den Folgeschäden. 

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers. Bei Verbrennungen beginnt diese Frist meist erst zu laufen, wenn das endgültige Ausmaß der Schäden absehbar ist. In besonderen Fällen kann eine längere Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren gelten.

Ja, wenn sich neue Folgeschäden zeigen oder die ursprünglich prognostizierten Schäden schwerer ausfallen als erwartet, können auch nachträglich weitere Ansprüche entstehen. Wichtig ist die Einhaltung der Verjährungsfristen.

Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zahlt kein Schmerzensgeld. Dieses kann nur von einem zivilrechtlich haftenden Dritten (z.B. dem Arbeitgeber bei grobem Verschulden oder einem betriebsfremden Unfallverursacher) verlangt werden.

Wenn dem Geschädigten ein Mitverschulden am Unfall trifft, kann sich das Schmerzensgeld entsprechend reduzieren. Bei geringfügigem Mitverschulden erfolgt nur eine moderate Kürzung, bei erheblichem Mitverschulden kann die Reduktion deutlich ausfallen.

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, sich von einem Gutachter der Gegenseite untersuchen zu lassen. In einem Gerichtsverfahren kann das Gericht jedoch ein Sachverständigengutachten anordnen, dem Sie sich nicht entziehen können.

Ja, nach dem Produkthaftungsgesetz können Sie sowohl vom Hersteller als auch vom Verkäufer Schadensersatz verlangen. Die Ansprüche können alternativ oder zusätzlich geltend gemacht werden.

Schmerzen sind subjektiv und schwer zu beweisen. Hilfreich sind medizinische Dokumentationen, Schmerztagebücher, Zeugenaussagen von Angehörigen und die Darstellung der Auswirkungen auf den Alltag. Auch die objektiven Befunde (Narben, Funktionseinschränkungen) lassen Rückschlüsse auf die erlittenen Schmerzen zu.

Ja, psychische Folgeschäden wie posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen oder Angststörungen erhöhen das Schmerzensgeld. Wichtig ist eine entsprechende fachärztliche Dokumentation durch einen Psychiater oder Psychologen.

Auch bei scheinbar kleineren Verbrennungen können erhebliche Folgeschäden und damit hohe Ansprüche entstehen. Da die Rechtschutzversicherung meist die Anwaltskosten übernimmt oder diese bei berechtigten Ansprüchen von der Gegenseite zu tragen sind, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

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